Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind für jedes Gemeindegebiet aufgrund der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes, bei bebauten Grundstücken flächendeckend und bei unbebauten Grundstücken zumindest für erschließungspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte).
Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres zu ermitteln. Ergänzend hierzu hat der Bundesgesetzgeber die Verpflichtung der Gutachterausschüsse festgeschrieben, die Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2010 zu ermitteln und dem Finanzamt mitzuteilen.
Der Gutachterausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für die Gemeinden Eppingen (mit Stadtteilen), Gemmingen (mit den beiden Ortsteilen Gemmingen und Stebbach) und Ittlingen ermittelt und in seiner Sitzung am 06. Juli 2011 / 27. September 2011 beschlossen.
Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken hierbei Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenrichtwerte der Gemeinde Gemmingen wurden die beiden Ortsteile Gemmingen und Stebbach in so genannte Richtwertzonen eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Ebenfalls wurden die Richtwerte für Landwirtschaftsflächen (Acker, Wiese, Weinberg und Wald) festgelegt.
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Übersicht über die Richtwerte für baureifes Land
Übersicht über die Richtwerte für Landwirtschaftsflächen (Ackerland, Wiese, Weinberg und Wald)
Zimmer Nr. 7
Hausener Straße 1
75050 Gemmingen