Auf diesem Wege möchten wir die Bevölkerung von Gemmingen und Stebbach über die geplante Einführung der gesplitteten Abwassergebühr informieren. Grund der Einführung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 04. März 2010. Hiernach dürfen Abwassergebühren künftig nicht mehr ausschließlich anhand des Wasserverbrauchs (sogenannter Frischwassermaßstab) erhoben werden, sondern müssen getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet werden.
Dies hat zur Folge, dass künftig zwei Abwassergebühren mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden müssen. Durch das geänderte Verfahren werden von der Gemeinde keine Mehreinnahmen erzielt, es erfolgt lediglich eine Umverteilung des Aufwandes der Abwasserbeseitigung.
Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden wie seither anhand der bezogenen Frischwassermenge verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung müssen anhand der versiegelten und angeschlossenen Fläche der Grundstücke verteilt werden. Um diesen neuen Verteilungsschlüssel erheben zu können, bedarf es eines hohen Verwaltungsaufwandes, der eine sofortige Umstellung auf die gesplitteten Abwassergebühren nicht möglich macht. Die Mitglieder des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach, haben sich daher darauf geeinigt, bis zur Einführung der neuen Abwassergebühr einen vierten Abwasserabschlag einzuführen, die Abrechnungen erfolgen rückwirkend nach der Umstellung auf den neuen Gebührenmaßstab.
Wir hoffen bei diesem Vorgehen auf Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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