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Tabakerzeugnisse
Tabakerzeugnisse sind Produkte, die aus Rohtabak hergestellt werden oder bei deren Herstellung Rohtabak verwendet wird, beispielsweise:
- Zigaretten
- Zigarillos
- Zigarren
- Rauchtabak
- Schnupftabak
- Kautabak
Verwandte Erzeugnisse sind:
- Tabak- oder Nikotinhaltige Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten einschließlich E-Shishas sowie Nachfüllbehälter (E-Liquids)
- Pflanzliche Raucherzeugnisse, die keinen Tabak enthalten und auf der Grundlage von Pflanzen, Kräutern oder Früchten basieren wie Kräuterzigaretten.
- In Deutschland sollen künftig auch elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und Nachfüllbehälter unter das Tabakrecht fallen, die keine Tabakbestandteile bzw. kein Nikotin enthalten.
Tabakerzeugnisse können nicht nur für Raucher gesundheitsschädlich sein. Auch Nichtraucher sind den Schadstoffen als Passivraucher ausgesetzt. Um Nichtraucher besser zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wie z.B. Rauchverbote, Werbeverbote, Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen.
Außerdem wird von den Lebensmittelüberwachungsbehörden regelmäßig überprüft, welche Stoffe in Tabakerzeugnissen enthalten sind und ob die vorgeschriebenen Höchstmengen oder Verbote von Zusatzstoffen eingehalten werden.
Überwachung von Tabakerzeugnissen
Neben Tabak sind üblicherweise noch weitere Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen enthalten (z.B. Aromastoffe, Kakao, Zucker, Lakritze, Kochsalz, Feuchthaltemittel, Klebe- oder Haftmittel, Konservierungs- oder Farbstoffe). Hersteller und Importeure von Tabakprodukten sind verpflichtet, den Lebensmittelüberwachungsbehörden die in ihren Erzeugnissen enthaltenen Zusatzstoffe markenbezogen und mit Mengenangaben bekannt zu geben.
Für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid sind zulässige Höchstmengen vorgeschrieben (Nikotin: ein Milligramm pro Zigarette, Teer und Kohlenmonoxid: je zehn Milligramm pro Zigarette).
Die Lebensmittelüberwachung überprüft bei Tabakprodukten, ob
- verbotene Stoffe enthalten sind,
- festgelegte Höchstmengen eingehalten werden
- und
- Warnhinweise auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Rauchens auf der Verpackung angebracht sind.
Diese Maßnahmen sollen Verbraucher vor zusätzlicher Gesundheitsgefährdung oder -schädigung, aber auch vor Täuschung schützen.
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