Unsere Gemeinde
Wahlschein beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich
- durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie, wenn möglich das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- über Online-Formulare im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie
- für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
keine
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.11.2016 freigegeben.