Unsere Gemeinde
Anbieter von Kindertageseinrichtungen
Anbieter von Kindertageseinrichtungen sind zum Beispiel:
- Gemeinden
- Träger der freien Jugendhilfe
- Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege (beispielsweise Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
- sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (beispielsweise eingetragene Vereine)
- Studentenwerke
- Unternehmen für betriebliche Kindertageseinrichtungen
- privat-gewerbliche Anbieter, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen
Man nennt den Anbieter auch Träger der Einrichtung.
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Sie ist an viele Voraussetzungen gebunden. Diese Betriebserlaubnis erteilt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
Neben dessen Anforderungen müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden wie Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen, beispielsweise Fluchtwege.
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