Aktuelles
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Montag, 23. März 2020
Kindergartengebühren
Liebe Eltern der Kindergartenkinder aus Gemmingen und Stebbach,
aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 17. März 2020/22.03.2020 dürfen alle Kinderbetreuungsangebote der Gemeinde bekanntlich nicht weiter geöffnet sein. Sie selbst versorgen und beaufsichtigen derzeit Ihre Kinder und dennoch fallen laut Satzung der Gemeinde die Kindergartengebühren an.
Aktuell prüfen wir daher in enger Abstimmung mit den anderen Gemeinden unseres Landkreises und dem Gemeindetag Baden-Württemberg die Frage, wie wir mit den Betreuungsgebühren - zunächst für den Monat April 2020 - verfahren. Von einzelnen Anfragen bitten wir derzeit abzusehen. Ebenso bitten wir alle Eltern, ihre Kinder nicht wegen der Gebühr vom Kindergarten abzumelden. Der Platz für das Kind wäre ansonsten verloren.
Damit insbesondere Eltern, die im Zuge der Coronakrise finanzielle Einbußen erleiden, derzeit nicht noch mehr belastet werden, haben wir die Abbuchung der Aprilgebühren für alle Kinderbetreuungsangebote bis auf weiteres ausgesetzt. Dies bedeutet zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht, dass die Kindergartengebühren erlassen werden. Über diese Frage wird zu gegebener Zeit aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der Absprachen mit den anderen Gemeinden der Gemeinderat entscheiden.
Die derzeitige Betreuung in den Notgruppen (CoronaVO) ist von diesen Aussagen nicht betroffen. Hierfür werden die üblichen Gebühren anfallen.
Wir berichten an dieser Stelle und auf der Homepage der Gemeinde, wenn sich hier neue Entwicklungen ergeben.