Aktuelles
Aktuelles
Montag, 30. März 2020
Hilfsangebot für Unternehmen
In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie, welche dazu führt, dass viele Unternehmen ihren Betrieb aufgrund von Anordnungen der Regierung, personellem Mangel oder Mangel an Aufträge schließen müssen, ist es sehr wichtig, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützten. Das Ausmaß welches die Corona-Pandemie mit sich bringt war niemandem bewusst. Jetzt gilt es nach Möglichkeiten zu suchen, wie allen betroffenen geholfen werden kann.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung heißt: Unterstützung der Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Auch die Gemeinde Gemmingen möchte Ihren Bürgern durch Information und Rat zur Seite stehen. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend einige Sofortmaßnahmen, die Ihnen durch diese Zeit helfen sollen.
1. Flexibles Kurzarbeitergeld:
Das Kurzarbeitergeld wird flexibler, dass bedeutet das unter erleichterten Voraussetzungen Kurzarbeit beantragt werden kann.
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht jetzt, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10% haben. Ebenfalls haben hierdurch auch Leiharbeiter die Möglichkeiten in die Kurzarbeit zu gehen. Des Weiteren ist geregelt, dass anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100% erstattet werden.
Nähere Informationen erhalten Arbeitgeber auf der Webseite der örtlichen Arbeitsagentur unter www.arbeitsargentur.de oder unter der Telefonnummer 0800 4555 520.
Die Anfragen bei der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit sehr hoch, bitte bringen Sie hier etwas Geduld mit.
2. Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen:
Durch Steuerliche Maßnahmen soll die Liquidität von Unternehmen verbessert werden. Die Stundung der Steuerzahlungen wird erleichtert, Vorauszahlungen können einfacher abgesenkt werden und auf Säumniszuschlägen und Vollstreckung, welche im Zusammenhang mit Corona stehen, wird verzichtet.
Wenn Steuerzahlungen für ein Unternehmen eine erhebliche Härte bedeuten, kann die Stundung der Steuerschuld beim zuständigen Finanzamt (Finanzamt Heilbronn) beantragen werden.
3. Unbegrenzte Hilfszusage für lückenlose Liquiditätsabdeckung:
Die Liquidität wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen gesichert. Bereits vorhandene Programme werden ausgeweitet und werden für mehrere Unternehmen zur Verfügung gestellt. Angebote können Sie bei Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Finanzierungspartner erfragen. Viele dieser Programme könne Sie auch unter www.l-bank.de unter dem Rider „Corona Hilfe“ vorab ansehen. Auch die Webseite der Kfw-Bank www.kfw.de kann ihnen hierzu nähere Informationen geben.
Die IHK-Heilbronn Franken stellt auf ihrer Homepage weitere Programme vor, unter: http://heilbronn.ihk.de/dachmarken/ihkhnstarthilfe/idNews-4722.aspx
Weitere Informationen, welche Tagesaktuell sind, finden Sie auch der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de.