Aktuelles
Aktuelles
Mittwoch, 22. April 2020
Ausweitung der Notfallbetreuung an Kindergärten und Schulen ab 27. April 2020
Gemäß den Regelungen des Landes Baden-Württemberg soll ab dem 27. April 2020 eine langsame Lockerung der bisherigen Regelungen der Coronaverordnung beginnen. Dazu gehört auch, dass eine erweiterte Notfallbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten wird. Nachfolgend finden Sie die genauen Kriterien, welche eine Notfallbetreuung ermöglichen:
Für Kindergarten-/Krippenkinder:
Eine Notfallbetreuung kann beantragt werden, sofern
- Beide Erziehungsberechtigten beziehungsweise der/die Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben. Dabei muss eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen.
- Von den Eltern schriftlich erklärt wird, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist.
Den Antrag auf Notfallbetreuung finden Sie mit den entsprechenden Hinweisen auf der Homepage der Gemeinde Gemmingen, wo er im Laufe der Woche verfügbar gemacht wird. Die Notbetreuung findet montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16 Uhr statt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Hygienevorgaben des Sozialministeriums die übliche Gruppengröße halbiert wurde, also je nach Betreuungsangebot nur 10 bis 12 Kinder pro Kindergartengruppe betreut werden können. Vorrang bei einer zu hohen Zahl von Anträgen haben dabei Kinder,
- bei denen zumindest ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet
- deren Kindeswohl ansonsten gefährdet ist
- von Alleinerziehenden
Der Antrag ist mit allen Unterlagen per Post oder Mail bei der jeweiligen Einrichtung abzugeben. Nach Prüfung werden die Eltern entsprechend informiert. Die Mailadressen lauten:
- Kindergarten Wiesenstraße: kiga.wiesentrasse@gemeinde-gemmingen.de
- Kindergarten Bahnhofstraße: kiga.bahnhofstrasse@gemeinde-gemmingen.de
- Kindergarten Stebbach: kiga.stebbach@gemeinde-gemmingen.de
Für Schulkinder (Unterrichtszeit und Kernzeitbetreuung):
Eine Notfallbetreuung kann beantragt werden, sofern:
- Das Kind eine der Klassenstufen 1-7 besucht
- Beide Erziehungsberechtigten beziehungsweise der/die Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben. Dabei muss eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen.
- Von den Eltern schriftlich erklärt wird, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist.
Den Antrag auf Notfallbetreuung erhalten Sie mit den entsprechenden Hinweisen von der Schulverwaltung Die Dauer der Notbetreuung richtet sich nach dem üblichen Stundenplan des Kindes. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Hygienerichtlinien des Sozialministeriums die übliche Klassenstärke halbiert wurde. Vorrang bei einer zu hohen Zahl von Anträgen haben dabei Kinder,
- bei denen zumindest ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet
- deren Kindeswohl ansonsten gefährdet ist
- von Alleinerziehenden
Der Antrag ist mit allen Unterlagen per Post oder Mail an das Schulsekretariat zu schicken. Nach Prüfung werden die Eltern entsprechend informiert. Die Mailadresse lautet: Poststelle@gemmingen.schule.bwl.de
Die Kernzeitbetreuung von Schulkindern der Klassenstufe 1-7 am Nachmittag muss separat über das Bürgermeisteramt beantragt werden. Sie richtet sich ebenfalls nach den obenstehenden Kriterien. Der Antrag kann per Post oder Mail an das Bürgermeisteramt geschickt werden.
Generell gilt: Aufgrund der geringeren Gruppen-/Klassengrößen bitten wir Sie, die Notfallbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sich anders keine Betreuung organisieren lässt. Aktuelle Infos, auch wie es mit dem Schul- und Kindergartenbetrieb weitergeht, finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gemmingen.