Dienstag, 5. Mai 2020
Liebe Eltern der Kindergartenkinder aus Gemmingen und Stebbach,
aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO) vom 17. März 2020/22.03.2020 dürfen alle Kinderbetreuungsangebote (Kindergarten, Kinderkrippe, verlässliche Grundschule) der Gemeinde bekanntlich weiterhin nicht geöffnet sein. Sie selbst versorgen und beaufsichtigen derzeit Ihre Kinder und dennoch fallen laut Satzung der Gemeinde die Kindergartengebühren an.
Um Sie als Eltern auch im Mai finanziell zu unterstützen, werden auch die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren wie auch der Beitrag für die verlässliche Grundschule auch in diesem Monat nicht von Ihren Konten abgebucht. Die Kinder der Notfallbetreuung bleiben von dieser Regelung unberührt. Von einzelnen Anfragen bitten wir derzeit abzusehen. Ebenso bitten wir alle Eltern, ihre Kinder nicht wegen der Gebühr vom Kindergarten abzumelden. Der Platz für das Kind wäre ansonsten verloren.
Dies bedeutet zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht, dass die Kindergartengebühren endgültig erlassen werden. Über diese Frage wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der Absprachen mit den anderen Gemeinden des Landkreises und dem Gemeindetag Baden-Württemberg entscheiden.
Die derzeitige Betreuung in den Notgruppen (CoronaVO) ist von diesen Aussagen nicht betroffen. Hierfür werden die üblichen Gebühren anfallen.
Wir berichten an dieser Stelle und auf der Homepage der Gemeinde, wenn sich hier neue Entwicklungen ergeben.