Aktuelles
Aktuelles
Freitag, 3. Juli 2020
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2021
Für das Jahr 2021 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Jahresprogramm zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) ausgeschrieben.
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes. Die Lebensqualität soll erhalten und verbessert werden. Dabei gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Privatpersonen die im Jahr 2021 in den Förderbereichen „Innenentwicklung/Wohnen“ oder „Lokale Grundversorgung“ sowie Unternehmen die im Förderbereich „CO2-Speicherung“ investieren möchten, können bei der Gemeinde Gemmingen einen entsprechenden Förderantrag stellen. Der Förderschwerpunkt „Arbeit“ soll hauptsächlich der Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beisteuern.
Die Förderung von Investitionen wird auf folgende Förderschwerpunkte konzentriert:
Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“
Hierfür soll rund die Hälfte der Fördermittel eingesetzt werden. Damit sollen die Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen gesetzt werden. Vor allem Innen- und Ortskernentwicklung sollen eine zentrale Bedeutung haben. Gute innerörtliche Bausubstanz soll erhalten bleiben und zum zeitgemäßen Wohn-und Lebensraum umfunktioniert werden.
Der private, wie auch kommunale Wohnungsbau, der die innerörtliche Nachverdichtung einleiten soll, ist damit im Fokus dieses Förderschwerpunktes. Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.
Förderschwerpunkt „Flächen- und Wohnraumaktivierung“
Innenentwicklung braucht Strukturen, Dialog und Überzeugung, um einen Veränderungsprozess einzuleiten. Deshalb unterstützt das ELR seit Jahren die Durchführung von Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Einsatz eines örtlichen Koordinators als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Planenden und Verwaltung zur Steigerung der Akzeptanz solcher Veränderungsprozesse beitragen kann. Die Bereitstellung eines solchen Koordinators kann mit 40 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Förderschwerpunkt „Lokale Grundversorgung“
Auch dieser Förderschwerpunkt hat eine erhöhte Priorität. Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Gerade im ländlichen Raum sind das wichtige Standortfaktoren, die weiterhin gefördert werden sollen.
Förderschwerpunkt „CO2-Speicherung“
Vor allem bioökonomiebasierte Bauweisen sollen mit diesem Schwerpunkt angesprochen werden. Die Anwendung ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz oder ähnliches zählen hierzu. Zukünftig erhalten alle ELR-Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff einsetzen - in der Regel dürfte das vor allem Holz sein -, einen um 5 %-Punkte erhöhten Fördersatz.
Der Einsatz von diesen Baustoffen ist nachzuweisen.
Für Maßnahmen, die mindestens einen der Fördertatbestände erfüllen und im Jahr 2021 realisiert werden sollen, besteht die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Freiwilligkeitsleistung des Landes Baden-Württemberg, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ihr Förderantrag muss bis spätestens 14. September 2020 bei der Gemeindeverwaltung Gemmingen eingegangen sein.
Die Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes ist nicht möglich.
Die Formulare sowie weitere Informationen zum Programm können auf der Homepage des Regierungspräsidiums heruntergeladen werden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx
Mit der Investition darf so lange nicht begonnen werden, bis ein entsprechender Bescheid des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Sollte Ihr Projekt durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördert werden, werden die Förderdaten veröffentlicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Weinbrecht, weinbrecht@gemeinde-gemmingen.de, Tel.: 07267/808-28, gerne zur Verfügung.