Mittwoch, 4. November 2020
Noch bis Ende März 2021 kann zum Infektionsschutz die Begutachtung des Medizinischen Diensts der
Krankenkassen (MDK)/ MEDICPROOF zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit telefonisch und auf
Aktenlage durchgeführt werden. Jedoch erschwert die Telefonbegutachtung die Einstufung in den
passenden Pflegegrad. Erfolgt dann aus Ihrer Sicht ein Fehlurteil, sollten Sie unbedingt Widerspruch
einlegen. Der Verband Pflegehilfe informiert, was für einen erfolgreichen Widerspruch zu beachten ist.