Donnerstag, 4. März 2021
Liebe Eltern der Kindergartenkinder und Grundschüler von Gemmingen und Stebbach,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Februar 2021 über die Erhebung der Betreuungsgebühren während der Corona-Pandemie entschieden. So werden die Kindergartengebühren (inkl. Kinderkrippe) und die Gebühren für die Verlässliche Grundschule für die nicht notbetreuten Kinder für die Monate Januar und Februar erlassen.
Lediglich die Kinder, die die Notfallbetreuung in Anspruch genommen haben, müssen die Kindergarten-/Kinderkrippengebühren und die Gebühren für die Verlässliche Grundschule tageweise bezahlen. Hierüber werden in den nächsten Tagen Gebührenbescheide an Sie versendet, die über die Zahlung der Gebühren informieren.
Mit der Gebühr für das Mittagessen in den Kindergärten wird genauso verfahren. Auch hierüber werden Sie Gebührenbescheide erhalten.
Seit dem 22. Februar ist der Normalbetrieb in den Kindergärten wieder erlaubt, sodass entsprechende Gebühren sowie Betreuungszeiten ab dem Monat März wieder regulär erhoben werden.
Da die Grundschulen am 22. Februar 2021 mit Wechselunterricht starteten und die Kinder nicht jeden Tag anwesend sind, wird die Gebührenabrechnung für diesen Bereich weiterhin tageweise durchgeführt werden.