Aktuelles
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Dienstag, 21. September 2021
Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Stimmzettel für die Bundestagswahl haben eine abgeschnittene Ecke als Tasthilfe für Sehbehinderte
Nach Vorgabe der Landeswahlleiterin enthalten die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 26. September 2021 einheitlich am oberen rechten Rand eine abgeschnittene Ecke als Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Menschen. Diese Tasthilfe ermöglicht blinden und sehbehinderten Wählern, den Stimmzettel alleine in eine Stimmzettelschablone einzulegen. Mit der Kennzeichnung auf dem Stimmzettel können sehbehinderte und blinde Menschen selbst erkennen, wo beim Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Da sämtliche Stimmzettel diese Kennzeichnung aufweisen, ist das Wahlgeheimnis in jedem Fall gewährleistet.