Aktuelles
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Dienstag, 24. Mai 2022
Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022
TOP1
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vom 28.04.2022
BM Wolf informierte die Bürgerschaft über folgende Punkte:
1. Baulandentwicklung Schwaigerner Straße durch Erschließungsträger. Der Gemeinderat wurde über den Stand des Verfahrens informiert und ein Planungsbüro wurde beauftragt.
2. Für den Solarpark Gemmingen wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
3. Dem Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 7626/4 im Gewerbegebiet „Obere Losterbach“ wurde zugestimmt.
TOP2
Friedhof Gemmingen und Stebbach;
- Neukalkulation der Friedhofsgebühren
- Erlass einer neuen Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) und Aufhebung der Friedhofsatzung vom 28. Januar 1999 sowie der nachfolgenden Änderungssatzungen
Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Friedhöfe Gemmingen und Stebbach sind seit knapp 17 unverändert geblieben. Zwischenzeitlich haben sich auch die Grabarten geändert; insbesondere durch die Hinzunahme des neuen gärtnergepflegten Grabfeldes.
Die Verwaltung hat daher in Zusammenarbeit mit der Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung MBH, Leipzig, eine Kalkulation der Friedhofsgebühren erarbeitet. Dem Gemeinderat wurde die Kalkulation durch Heyder + Partner in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
A
1. Der Kalkulation der Bestattungsgebühren der Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung MBH vom 17.03.2022 wird vollumfänglich zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2. Die Gemeinde Gemmingen erhebt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung „Bestattungswesen“. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 2022 bis 2026 wird zugestimmt.
3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, dem Mischzinssatz von 4,0 %, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.
4. Dem durch Gebühren zu deckenden geschätzten Aufwand wird ausdrücklich zugestimmt.
5. Die beiden Friedhöfe in den Ortsteilen Gemmingen und Stebbach werden weiterhin als eine öffentliche Einrichtung geführt; es werden weiterhin einheitliche Gebührensätze festgesetzt.
6. Die Friedhofsgebühren werden entsprechend dem in der Vorlage aufgeführten Vorschlag der Gemeinde festgelegt.
7. Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, die Firma Schöneberg sowie die Firma Ebert mit der Erfüllung der in der öffentlichen Vorlage genannten Friedhofsleistungen zu beauftragen und die entstehenden Kosten nunmehr direkt an die Gebührenpflichtigen weiterzuleiten.
B
1. Die für die Gemeinderäte als Anlage beigefügte Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) vom 19. Mai 2022, wird mit Wirkung vom 01.06.2022 beschlossen
2. Die Absetzung der Friedhofsatzung vom 28. Januar 1999 sowie der beiden Änderungssatzungen vom 31. Mai 2005 und vom 10. Dezember 2009, wird mit Wirkung vom 01.06.2022 beschlossen.
TOP3
Sanierung Kindergarten Bahnhofstraße, Gebäude Bahnhofstraße 41;
- Vorstellung Sanierungskonzept Wärmeerzeugung
- Entscheidung über die Art der künftigen Wärmeerzeugungsanlage
- Vergabe der Bauleistungen
In der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2021 hat der Gemeinderat der vom Architekturbüro Völkel vorgestellten Sanierung des Gebäudes Bahnhofstraße 41 zugestimmt.
Sanierungskonzept Wärmeerzeugung:
Bestandteil der vorgesehenen Sanierung ist unter anderem die Heizungsanlage des Gebäudes. Für die Prüfung der bestmöglichen Sanierung bzw. Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage wurde das Fachbüro Bunse um Einschätzung gebeten. Aufgabenstellung war den Zustand der bestehenden Wärmerzeugung zu prüfen und notwendige/zeitgemäße Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Sanierungsarbeiten am Gebäude aufzuzeigen. Das Konzept wurde in der Gemeinderatsitzung mit seinen beiden möglichen Varianten vorgestellt.
Vergabe Bauleistung:
Die Verwaltung wurde in einer früheren Sitzung ermächtigt die Sanierungsarbeiten auszuschreiben und im Rahmennotwendige der dargestellten Kosten zu vergeben. Die ersten Arbeiten (Gerüstarbeiten und Baustelleneinrichtung, Naturstein-, Glaser-, Schreiner-, Malerarbeiten, WC-Trennwände) wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. Die Submission der ausgeschriebenen Arbeiten fand am 10. Mai 2022 statt. Für die Maler und Schreinerarbeiten ging kein Angebot ein. Alle Angebote wurden durch das beauftragte Architektenbüro geprüft und bewertet.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
1. Das vorgestellte Sanierungskonzept der Wärmeerzeugungsanlage wurde zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschloss die aktuelle Heizungsanlage zu erhalten und nur alle für den Erhalt und die Energieeffizienz notwendigen Teile auszutauschen (Pumpen, Dichtringe, Mischer, Ventile).
3. Ermächtigung der Verwaltung, die Gerüstbauarbeiten und Baustelleneinrichtung mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 11.363,31 Euro, an die Firma JuRe Gerüstbau aus Schwaigern zu vergeben.
4. Ermächtigung der Verwaltung, die Natursteinarbeiten mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 143.316,22 Euro, an die Firma Alwert Chemie und Bautenschutz aus Eppingen zu vergeben.
5. Ermächtigung der Verwaltung, die Glaserarbeiten mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 119932,96 Euro und somit einer Ausführung wie derzeit, an die Firma Fensterbau Fritzenschaft aus Heilbronn zu vergeben.
6. Ermächtigung der Verwaltung, die WC-Trennwände mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 3.927,10 Euro, an die Firma Kemmlit-Bauelemente GmbH aus Dusslingen zu vergeben.
TOP4
Abwasserbeseitigung;
- Erneuerung der Rücklaufschlammpumpe
Die Kläranlage Gemmingen besitzt insgesamt drei Rücklaufschlammpumpen. Zwei hiervon ziehen den Schlamm aus dem Nachklärbecken 2 und eine aus dem Nachklärbecken 1.
Die etwas kleinere Pumpe ist für das Nachklärbecken 1 zuständig. Sie ist stark verschlissen und sollte dringend ausgetauscht werden. Bei einem Ausfall müsste das Nachklärbecken 1 für unbestimmte Zeit außer Betrieb genommen werden.
Leider war der Zustand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2022 nicht bekannt und es wurden keine entsprechenden Haushaltsmittel aufgenommen. Da im Jahr 2022 bereits eine größere Reparatur am Belebungsbecken (Rührwerk inkl. Betonsockel) notwendig war, sind die pauschal für Reparaturen eingestellten Mittel in Höhe von 20.000 Euro aufgebraucht. Die Kosten für die Pumpe betragen laut Angebot 7.282,80 Euro (brutto). Der Ausbau der alten sowie der Einbau der neuen Pumpe kann durch das Kläranlagenpersonal durchgeführt werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte dem Ersatz der Rücklaufschlammpumpe und somit der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.282.80 Euro zu
TOP5
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Der Gemeinderat wurde über folgende Punkte informiert:
Für den im Juni im Rahmen des neuen Konzepts für den Volkstrauertag stattfindenden Ausflug der Wolf-von-Gemmingen Schule zum KZ Struthof, sind noch Plätze für alle interessierten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte frei.