Aktuelles
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Mittwoch, 17. August 2022
Jährliche Bekanntmachung über die Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Gemmingen, Bürgerbüro, Leyla Tuncer, Hausener Straße 1, 75050 Gemmingen zu erklären. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Bürgerbüro, Frau Leyla Tuncer unter der Tel.
07267/808-22 gerne zur Verfüg