Mittwoch, 30. November 2022
TOP 1 Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vom 27.10.2022 und eines Umlaufverfahrens im November.
BM Wolf informierte die Bürgerschaft über folgende Punkte:
1. In einem Umlaufverfahren wurde der Verlängerung der Bauverpflichtung für die Flst. 7620/12 und 7620/13 zugestimmt.
2. Der städtebauliche Entwurf und die Kostenberechnung für die Baulandentwicklung in der Schwaigerner Straße wurde freigegeben.
3. Der stellvertretende Leiter des Bauamtes wurde in der Oktobersitzung gewählt und tritt im März 2023 die Stelle an.
TOP 2
Neubau Feuerwehr- und Bauhofgebäude;
- Auswahl des Energiekonzepts
In der Gemeinderatsitzung vom 29. September 2022 wurde nach erfolgter europaweiter Ausschreibung das Ingenieurbüro Bohne aus Siegen mit der Fachplanung der Lose 2 + 3 beauftragt.
Los 2 = Heizung-, Lüftung-, Sanitär (HLS)
Los 3 = Elektrotechnik (ELT)
Zwischenzeitlich haben bereits zwei Treffen mit dem Ingenieurbüro stattgefunden, im ersten Kennenlerngespräch wurde das Vorhaben durch den Architekten vorgestellt sowie von der Verwaltung die Erwartungen an die Fachplaner definiert. Im zweiten Termin fand bereits das erste Nutzergespräch statt. Feuerwehr und Bauhof haben hierbei im Detail (Raum für Raum) die spätere Nutzung des Gebäudes erläutert, so dass vom Ingenieurbüro eine passgenaue Planung erfolgen kann.
Im nächsten Schritt geht es nun um die Auswahl des Wärmeerzeugersystems. Hierauf aufbauend erfolgen dann die weiteren Planungen im Bereich HLS. Vom Ingenieurbüro wurden sieben Varianten untersucht. Eine Übersicht der untersuchten Varianten mit den jeweiligen voraussichtlichen Investitions- und Betriebskosten liegen dem Gemeinderat vor. Die in Frage kommenden Varianten wurden vom Ingenieurbüro in der Sitzung vorgestellt.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
Eine Leitvariante (Variante 4: Sole-Wasser-Wärmepumpe) und eine zweite Variante (Variante 3: Holzpellet/Hackschnitzel) sollen in der zukünftigen Planung weiter untersucht werden.
TOP 3
Homepage der Gemeinde Gemmingen;
- Auftragsvergabe zur Neugestaltung der Gemeinde Webseite
Die Homepage der Gemeinde ist in die Jahre gekommen. Mit Beschluss vom 28. Januar 2010 wurde die Fa. plan IT aus Eppingen mit der damaligen Neuerstellung der Gemeinde-Webseite beauftragt. 2017 wurde dann ein Update auf die Version TYPO3 7.6 durchgeführt. Diese Version befindet sich aktuell auch im Einsatz. Der Support der aktuell eingesetzten Version ist bereits 2021 ausgelaufen. Die Webseite kann zwar weiterhin mit allen bisherigen Funktionen genutzt werden, um aber weiterhin Support und wichtige Sicherheitsupdates zu erhalten, sowie technisch auf einer neuen und modernen Software zu arbeiten ist eine Umstellung notwendig. Aus diesem Grund hat die Verwaltung Angebote von drei Anbietern zur Erstellung einer neuen Gemeinde-Webseite eingeholt.
Die Angebote wurden von der Verwaltung geprüft. Da jeder Anbieter eine abweichende Angebotsstruktur aufweist, sich Dienstleistungen teilweise in Paketen befinden oder von Anbieter zu Anbieter andere Namen trägt, ist darauf hinzuweisen, dass ein direkter 1 zu 1 Vergleich nicht möglich ist. Die Kosten, welche für die Berechnung einer Angebotssumme berücksichtigt wurden, sind die einmaligen und jährlichen Kosten der Dienstleistungen, die für die Erstellung der Homepage essenziell sind. Die ausführlichen Ergebnisse sind in der nichtöffentlichen Anlage dargestellt. In der nichtöffentlichen Anlage sind auch die Preise für optionale Inhalte, wie die Erstellung einer Microsite, Fotografie, Texterstellung etc. genannt, die nicht für die Neuerstellung der Webseite notwendig sind, sondern optional und bei Bedarf nachträglich zubuchbar sind.
Im Haushalt 2023 wurden Mittel von 40.000 Euro für die Erstellung einer neuen Homepage eingestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Mittel ausreichend sind. Allerdings wird sich im Rahmen der Erstellung der Homepage aus Erfahrung voraussichtlich bei allen Anbietern ergeben, dass die ursprünglichen Angebotspreise nicht ausreichend sind, da verschiedene zusätzliche Leistungen erst im Rahmen der eigentlichen Programmierarbeit erkennbar werden. Eine genaue Prognose ist hier sehr schwierig.
Zu den einzelnen Angeboten:
Zur Abgabe eines Angebots wurde unser aktueller Webseiten Betreiber, plan IT – Online GmbH, Eppingen aufgefordert. Es ist zu berücksichtigen, dass bei Auftragserteilung bis spätestens 31. Dezember 2022 eine 10 % Rabattaktion auf die Leistungen greift. Die Kosten zur Erstellung der Homepage unter Berücksichtigung aller notwendigen anfallenden Leistungen belaufen sich auf 16317,52 Euro brutto.
Die jährlichen Kosten für Support, Hosting und Cookie-Consent Tool liegen bei 998,17 Euro brutto.
Zur Abgabe eines Angebots wurde die Firma Hirsch & Wölfl GmbH, Vellberg aufgefordert. Die Kosten zur Erstellung der Homepage unter Berücksichtigung aller notwendigen anfallenden Leistungen, belaufen sich auf 14018,20 Euro brutto.
Die jährlichen Bereitstellungskosten für Support, Hosting, und weitere, liegen bei1904,00 Euro brutto.
Zur Abgabe eines Angebots wurde die Firma Werbeagentur Strauß, 75050 Gemmingen aufgefordert. Die Kosten zur Erstellung der Homepage unter Berücksichtigung aller notwendigen anfallenden Leistungen, beläuft sich auf 16636,20 Euro brutto. Beim Anbieter gibt es keine jährlich anfallenden fixen Kosten für Support, Hosting etc.. Es wird nach Aufwand berechnet. Außerdem empfiehlt der Anbieter, das Hosting direkt über den Webhoster Mittwald laufen zu lassen. Die jährlichen Kosten für das Hosting würden somit direkt bei Mittwald anfallen.
Durch das Rechnungsamt wurde ebenfalls geprüft, ob für die Gemeinde durch einen Vorsteuerabzug (Einführung einer weitgehenden Umsatzsteuerpflicht ab 01. Januar 2023 für Gemeinden) ein Vorteil entsteht, wenn die Beauftragung zur Erstellung einer neuen Gemeindehomepage erst nächstes Jahr stattfindet. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Für die eingegangenen Angebote wurde von der Verwaltung eine Bewertungsmatrix erstellt. Unter verschiedenen Gesichtspunkten wurden die Angebote nochmals einzeln herangezogen und begutachtet.
Zusätzliche Inhalte wie die Erstellung einer Microsite, ein Bürgerserviceportal und weitere, können jederzeit nachträglich auch nach Beauftragung zur Erstellung einer neuen Gemeindehomepage hinzugebucht werden.
Aus Sicht der Verwaltung, sprechen viele verschiedene Aspekte für eine zeitnahe Neuerstellung der Gemeindewebseite. Zu diesen Aspekten zählen unter anderem die Sicherheit, die Anpassung an neue aktuell geltende Richtlinien, die Anpassung der technischen Inhalte, die Möglichkeit ein neues übersichtlicheres Design / Layout zu gestalten, die Übernahme aller Bilder und Texte nach der aktuell geltenden Barrierefreiheitsrichtlinie, die Möglichkeit neue Module und Schnittstellen einzurichten und ein einfacher zu bedienendes Interface.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Der Auftrag zur Neuerstellung einer Gemeindewebsite wird an die Werbeagentur Strauß vergeben.
TOP 4
Erweiterung Kindergarten und Kinderkrippe Stebbach;
- Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. Januar 2021 die Verwaltung ermächtigt, die Arbeiten für die Erweiterung des Kindergartens und der Kinderkrippe in Stebbach auszuschreiben und in Höhe der zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Kostenschätzung zu vergeben.
Der Neubau nimmt immer mehr Gestalt an, der Zimmermann ist mit seinen Arbeiten fast fertig und ab dem 17.11. beginnt der Einbau der Fenster.
Am 03. November 2022 fanden drei weitere Submission statt. Da es sich bei allen ausgeschriebenen Arbeiten um Zusatzarbeiten handelt welche so in der ursprünglichen Kostenschätzung nicht enthalten waren, wurden dem Gemeinderat alle drei Submissionsergebnisse zur Entscheidung vorgestellt.
1.) Maler- und Tapezierarbeiten
Die Tapezierarbeiten ersetzen die Innenputzarbeiten in den Nebenräumen, hierdurch reduziert sich die Auftragssumme der Innenputzarbeiten um ca. 1.900 Euro brutto. Neu hinzugekommen sind farbliche Anstriche in den Gruppen- und Nebenräumen sowie eine farblich abgesetzte Wand im Mehrzweckraum. Des Weiteren entstehen Mehrkosten durch die Entscheidung in einigen Räumen die Deckenbalken sichtbar zu lassen – diese müssen gestrichen werden.
Zur Abgabe eines Angebots wurden 3 Firmen aufgefordert. Ein Angebot ist fristgerecht eingegangen.
Aus Sicht des Architekturbüros ist das Angebot des Malermeisterbetriebes Gebert, Schwaigern, angemessen und es schlägt daher vor, die Maler-und Tapezierabreiten an den Malermeisterbetrieb Gerbert mit einer Vergabesumme von brutto 14.877,39 Euro zu vergeben. Die Verwaltung teilt diese Auffassung.
2.) Mobil-/Faltwand
Zwischen dem Bewegungsraum und der Eingangshalle ist eine Mobil-/Faltwand vorgesehen. Leider wurde diese bei der Kostenschätzung vergessen anzusetzen.
Zur Abgabe eines Angebots wurden 8 Firmen aufgefordert. Drei Angebote sind fristgerecht eingegangen.
Aus Sicht des Architekturbüros ist das Angebot der Firma Abopart GmbH & Co.KG, Bad Zwischenahn, das wirtschaftlichste Angebot und es schlägt daher vor, die Mobil-/Faltwand an die Firma Abopart GmbH & Co.KG mit einer Vergabesumme von brutto 19.709,97 Euro zu vergeben. Die Verwaltung teilt diese Auffassung.
3.) Akustikdecke
In der seitherigen Kostenberechnung war eine normale Rigipsdecke vorgesehen. Da u.a. Lärm ein wichtiges Thema in Kindergärten/-krippen darstellt, schlägt die Verwaltung vor in allen Räumen die von Kindern genutzt werden (mit Ausnahme des Sanitärbereichs) Akustikdecken zu verbauen. Es wurden Angebote für zwei Deckenarten eingeholt. Technisch sind beide Decken gleichwertig, es handelt sich rein um einen optischen Unterschied. Daher schlägt die Verwaltung vor die günstigere Variante zu verbauen.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 2 Firmen aufgefordert. Zwei Angebote sind fristgerecht eingegangen.
Aus Sicht des Architekturbüros ist das Angebot der Firma Anicic GmbH, Heilbronn, das wirtschaftlichste Angebot und es schlägt daher vor, die Akustikdecke an die Firma Anicic GmbH mit einer Vergabesumme von brutto 20.467,49 Euro zu vergeben. Die Verwaltung teilt diese Auffassung.
Durch den Einbau der Akustikdecke entfallen Positionen aus dem Auftrag Trockenbau und Innenputzarbeiten in Höhe von 24.900 Euro, somit entstehen keine Mehrausgaben.
In der letzten Sitzung wurde die Kostensituation der Gesamtmaßnahme wie folgt dargestellt:
Die Gesamtmaßnahme war mit rund 1,8 Mio. Euro angesetzt. Nach aktuellem Vergabestand inkl. erforderlicher Nachträge liegen wir rund 190.000 Euro über der Kostenschätzung, hiervon sind rund 162.000 Euro durch Nachträge/zusätzlich erforderlichen Ausgaben und 28.000 Euro durch Kostensteigerungen entstanden. Die eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro reichen somit nach derzeitigem Stand aus.
In den genannten Mehrkosten durch Nachträge/zusätzlich erforderliche Ausgaben in Höhe von 162.000 Euro waren für die Maler-/Tapezierarbeiten Kosten von knapp 6.000 Euro für das Streichen der sichtbaren Deckenbalken enthalten, die Kosten für die Mobil-/Faltwand waren nicht aufgeführt, dafür war die Akustikdecke mit Mehrausgaben in Höhe von 32.130 Euro berücksichtigt. Nach Ausschreibungsergebnis verhält sich diese Ausführungsänderung jedoch kostenneutral.
Angesetzte Mehrkosten: 6.000,00 Euro Streicharbeiten Deckenbalken
32.130,00 Euro Akustikdecke
Summe 38.130,00 Euro
Tatsächliche Mehrkosten nach Ausschreibungsergebnis:
14.877,39 Euro Maler- und Tapezierarbeiten
- 1.900,00 Euro Einsparung Innenputz
19.709,97 Euro Mobil-/Faltwand
20.467,49 Euro Akustikdecke
-24.900,00 Euro Einsparung Trockenbau und Innenputz
Summe 28.254,85 Euro
Die Gemeinde bewegt sich somit noch im Rahmen der bereits kommunizierten und auch im Haushalt finanzierten Mehrkosten.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
1. Die Maler- und Tapezierarbeiten werden an den Malermeisterbetrieb Gebert, Frankenstraße 21, 74193 Schwaigern, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von brutto 14.877,39 Euro vergeben.
2. Die Mobil-/Faltwand wird an die Firma Abopart GmbH & Co.KG, Eichenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von brutto 19.709,97 Euro vergeben.
3. Die Akustikdecke wird an die Firma Anicic GmbH, Ernst-Abbe-Straße 26, 74078 Heilbronn, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von brutto 20.467,49 Euro vergeben.
TOP 5
Imre-Gutyan-Freibad Gemmingen;
- Anpassung der Eintrittsgelder
- Allgemeines
Die öffentliche Einrichtung „Imre-Gutyan-Freibad Gemmingen“ wurde mit der Badesaison 1977 erstmals eröffnet und im Jahr 2015 grundlegend saniert. Die letzte Anpassung der Eintrittsgelder wurde in der Gemeinderatsitzung vom 13. Februar 2019 beschlossen. In gleicher Sitzung hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen die Eintrittsgelder künftig regelmäßig in vertretbaren kleineren Schritten anzupassen.
Betriebsergebnisse
Im laufenden Bereich schlagen auf der Einnahmeseite vor allem die Eintrittsgelder zu Buche, die jedoch bei weitem nicht ausreichen, um eine Kostendeckung zu erwirtschaften. Die Betriebsergebnisse nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen 2017 bis 2021 ergeben einen durchschnittlichen Zuschussbedarf (Verlust) von 417.302 EUR/a.. Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen bzw. Planzahlen der Haushalte 2021 und 2022 (Doppik) ist ein Nettoressourcenbedarf von 433.521 EUR (2021) und 394.372 EUR (2022) zu erwarten.
Zur vollen Kostendeckung werden damit jährlich erhebliche Beträge aus allgemeinen Deckungsmitteln für den Betrieb des Imre-Gutyan-Freibades gebunden, die somit für andere zu erfüllende Aufgaben nicht zur Verfügung stehen. Von einer Erhöhung zur Badesaison 2022 wurde aufgrund Corona verzichtet, für die Badesaison 2023 sollten die Preise jedoch trotz der Ukraine-Krise angemessen erhöht werden. Zum einen gibt es den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates und zum anderen müssen die steigenden Energiekosten teilweise abgebildet werden. Der ohnehin schon sehr defizitäre Betrieb Freibad sollte nicht noch tiefer in den Zuschussbedarf rutschen.
In der Sitzung wurden außerdem die bisher gewährten Nachlässe dargestellt. Ein Schaubild in der Vorlage zeigte die Entwicklung der Besucherzahlen in der vergangenen Dekade und die vereinnahmten Eintrittsgelder in den letzten 10 Jahren. Es wurde dargestellt wie viele Eintrittskarten während der Badesaison 2022 verkauft wurden. Die Verwaltung schlug die neuen Eintrittsgelder und die zukünftig zu gewährenden Nachlässe vor, die ab der Badesaison 2023 gelten sollen.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Eintrittsgeldern und zukünftig zu gewährenden Nachlässen ab der Badesaison 2023 zu.
TOP 6
Beteiligungsbericht der Gemeinde Gemmingen 2021;
- Vorstellung
- Kenntnisnahme
Die Gemeinde Gemmingen hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen (§ 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO). An den Beteiligungsbericht werden gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen gestellt.
Die Gemeinde Gemmingen ist an solchen Unternehmen jeweils unmittelbar nur mit weniger als 25 % beteiligt und kann sich deshalb im Beteiligungsbericht auf die Darstellung folgender Punkte beschränken:
Die Erstellung des Beteiligungsberichts ist gemäß § 105 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben und an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Die Finanzanlagen (Beteiligungen/Geschäftsanteile) der Gemeinde Gemmingen zum Stand 31. Dezember 2021 wurde dargelegt.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
TOP 7
Gemeindewald;
- Waldhaushaltsplan
- Waldbericht
A. Waldhaushaltsplan
Für das Forstwirtschaftsjahr 2023 hat das Landratsamt Heilbronn für die rund 19,5 ha umfassende Gemeindewaldfläche der Gemeinde Gemmingen einen Waldhaushaltsplan aufgestellt. Dieser ist durch die Gemeinde Gemmingen anzuerkennen, damit die Bewirtschaftung des Waldes durch das Landratsamt Heilbronn, Forstamt, Außenstelle Eppingen, umgesetzt werden kann.
Die zu erwartenden Ergebnisse wurden vorgestellt.
Für das kommende Haushaltsjahr ist kein Holzeinschlag geplant.
Die Erträge und Aufwendungen des oben angeführten Waldhaushalts werden im Entwurf des Haushaltsplans der Gemeinde Gemmingen für das Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt.
B. Waldbericht
Die wichtigsten Informationen aus dem Waldbericht Juli 2022:
Wald und Natur
„Noch ist der Wald grün“, aber die winterlichen Niederschläge waren allenfalls durchschnittlich, die Grundwasserstände sind niedrig, und Rekordtemperaturen im Frühjahr und die aktuelle Hitzewelle lassen weitere Schäden an unseren Waldbäumen befürchten. Bei großer Hitze (über 30° C.) werden die Spaltöffnungen der Blätter und Nadeln geschlossen. Dies bedeutet geringeren Wasserverbrauch, aber auch weniger Photosynthese und weniger CO²-Speicherung. Dies kann zu vorzeitigem Blatt- und Ast-Abwurf und zum Absterben des Baumes führen. Die Hauptbaumart Buche leidet sehr unter trockenen Sommern. Die meisten Nadelbaumarten, vor allem Fichte und Lärche, benötigen ebenfalls hohe Niederschläge. Ein vielfältiger Wald mit vielen verschiedenen Baumarten ist am ehesten den aktuellen wie zukünftigen Herausforderungen gewachsen. Fällt eine spezielle Baumart aus, so sind in einem gemischten Waldbestand andere Baumarten da, die dann „aushelfen“ können. So können beispielsweise Fichten- oder Eschenbestände aktiv umgebaut werden. Auch in Buchenbeständen sollte zunehmend auf Mischbaumarten geachtet werden.
Gleichzeitig wird mit Baumarten experimentiert, die aus wärmeren und trockeneren Regionen stammen. Diese Anbauten sind sehr kleinflächig und maximal 0,3 ha groß. Sie sollen vor allem dazu dienen, forstliche Erfahrungen mit diesen Bäumen zu sammeln und gleichzeitig auch Mischbaumarten zu etablieren. Im Landkreis Heilbronn werden bereits verschiedene Arten, zum Beispiel aus Nordafrika, der Türkei, dem Kaukasus und dem Osten der USA kleinflächig angebaut.
Der Großteil der Wälder wird weiterhin natürlich verjüngt, durch die natürliche Ansamung von Pflanzenkeimlingen aus den vorhandenen Waldbaumarten. Aktuelle Studien deuten an, dass sich junge Bäume, auch Buchen, eher an die Trockenheit anpassen können als dies alte Bäume können.
Auswirkungen der Trockenheit auf die Verkehrssicherungspflicht (VSP)
Inzwischen werden leider oftmals ältere Bäume durch die Trockenheit derart in Mittleidenschaft gezogen, dass Teile der Kronen absterben bis hin zum ganzen Baum. Entlang von öffentlichen Straßen bedeutet dies oftmals, dass die Bäume dort gefällt werden müssen, damit diese nicht auf die Straße fallen können. Waldbesitzende haben hier eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht. Dadurch kann ein ungewohntes Waldbild entlang der Straße entstehen. Eine „waldtypische Gefahr“ entsteht durch Trockenheit etc. auch an reinen Waldwegen und im Wald selbst.
Holzmarkt
Beim Nadelholz zeigt sich der Markt nach wie vor sehr volatil. Die angespannte Versorgungslage der Nadelholzsägewerke hat sich nun wieder (vorübergehend ?) komplett gedreht. Der Anstieg der Inflation sowie gestiegene Bauzinsen wirkt dämpfend auf die Nachfrage in den Baumärkten und den Zimmerei-Betrieben. Die Preisentwicklung folgt diesem Auf und Ab der Nachfrage. Die Fichte pendelt sich aktuell bei 90-95 €/Fm im Leitsortiment Stärkeklasse 2b, Güte B/C, ein. Die Nachfrage beim Laubholz hat sich in der abgelaufenen Saison stabil gezeigt. Insbesondere bei der Buche wird eine deutliche Steigerung erwartet. Erste Preisverhandlungen laufen und lassen einen deutlichen Preisanstieg bei der Buche von bis zu 20-30 €/Fm (ca. 30%) erwarten. Auch bei der Eiche scheint die Nachfrage gleichbleibend hoch zu bleiben. Bei der Eichen-Submission Tripsdrill-Heimerdingen am 12./13. April konnten für die aufgelegten Eichen ein Rekordergebnis beim Durchschnittserlös mit über 960 €/Fm erzielt werden.
Durch die stark gestiegenen Preise fossiler Energieträger ist Brennholz beliebter denn zuvor. Schon in der abgelaufenen Einschlagssaison war es nicht möglich, alle Kundenwünsche zu befriedigen. Dies wird sich noch verschärfen. Ebenfalls wird sich auch die Nachfrage bei der Buche in der stofflichen Verwertung erhöhen (z.B. Herstellung von Zellstoff für Hygienepapiere). Beim Brennholz wird eine deutliche Preissteigerung auf z.T. über 80 €/Fm für „Brennholz lang“ erwartet.
Darüber hinaus wurde der Verwaltung kürzlich auch der aktuellere Waldbericht Oktober 2022 zugesandt, der dem Gemeinderat als Anlage beilag.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
1. Der vom Landratsamt Heilbronn, Forstamt, Außenstelle Eppingen, aufgestellte Haushaltsplan für den Gemeindewald Gemmingen für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wurde anerkannt.
2. Die Waldberichte 2022 wurden zur Kenntnis genommen.
TOP8
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
BM Wolf informierte den Gemeinderat über folgende Punkte:
1. Der Jahresbezugspreis für das Amtsblatt wird ab dem 01.01.2023 vom Verlagsdruck von 29,90 Euro auf 30,30 Euro erhöht. Grund hierfür sind die steigenden Papierkosten, Energiekosten und Mindestlöhne.
2. Die für den 05.11.2022 geplante Aktion „Wir halten Gemmingen sauber“ musste aufgrund mangelnder Teilnahme leider abgesagt werden. Viele Bürger haben sich bisher für ein Wiederaufleben der Aktion in 2023 ausgesprochen. Die Aktion wird deshalb nächstes Jahr nochmals neu aufgegriffen und beworben.
3. Die LAG Kraichgau startet in die zweite LEADER Runde mit erweitertem Gebiet. Die lokale Aktionsgruppe (LAG) in Form des Verein Regionalentwicklung Kraichgau e.V. wurde als eine von 20 Regionen in Baden-Württemberg als Fördergebiet ausgewählt, vorbehaltlich der anstehenden Brüsseler Genehmigung des deutschen GAP Strategieplans, der den rechtlichen Rahmen stellt. Damit erhält die Region in der neuen Förderperiode von 2023-2027 ein EU-Budget von rund 2,3 Mio. Euro. Das Land Baden-Württemberg stockt die Mittel mit mindestens 625.000 Euro auf.
4. Die Verträge aus der Bündelausschreibung (Strom, Gas) enden am 31.12. 2023. Die Gemeinde Gemmingen wird an der nächsten Bündelausschreibung für Strom und Erdgas (2024 – 2026) wieder teilnehmen.
5. Die Sitzungstermine 2023 für Gemeinderat und Hauptausschuss wurden bekannt gegeben.
6. Eilentscheidung des Bürgermeisters über den Kauf eines Notstromaggregats für die Kläranlage.