Aktuelles
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Dienstag, 23. Mai 2023
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste; - Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Gemmingen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Gemmingen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Heilbronn und den Strafkammern des Landgerichts Heilbronn.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gemmingen hat in der Sitzung am 25. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Heilbronn und das Amtsgericht Heilbronn gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26. Mai 2023 bis 2. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemmingen, Hausener Straße 1, Zimmer 12 zu den Öffnungszeiten des Rathauses aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der oben genannten Adresse Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften hierzu sind der Vorschlagsliste beigefügt und können ebenfalls eingesehen werden.