Aktuelles
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Donnerstag, 10. April 2025
Öffentliche Veranstaltungen in der Karwoche
Die Gemeindeverwaltung macht auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage aufmerksam und bittet um deren Beachtung:
1. Am Karfreitag, 18. April 2025, sind untersagt:
• Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den eigentlichen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
• Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbindung dienen;
• Öffentliche Sportveranstaltungen während des ganzen Tages.
2. Öffentliche Sportveranstaltungen sind am Ostersonntag bis 11.00 Uhr untersagt.
3. Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag während des ganzen Tages untersagt.