Aktuelles
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Mittwoch, 30. April 2025
Digitales Lichtbild ab Mai 2025
Ihr Bürgerbüro informiert
Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden.
Ab dem 01. Mai 2025 wird für die Beantragung eines Ausweises oder Reisepasses (auch vorläufige Ausweisdokumente) ein digitales Lichtbild benötigt. Der Grund für die Umstellung ist eine Gesetzesänderung,
welche eine nachträgliche Manipulation des gedruckten Lichtbildes verhindern soll.
Die digitalen Lichtbilder können direkt im Bürgerbüro oder bei einem registrierten Berufsfotografen sowie einem registrierten Drogeriemarkt gemacht werden.
Außerdem müssen sie mit einer sicheren Verbindung (Cloud-System der Fotografen, Drogerien nach BSI-Zertifizierung) an das Bürgerbüro übermittelt werden. Künftig erhalten Sie einen QRCode anstatt einem Lichtbild. Mit diesem QR-Code können kommunale Stellen das Lichtbild digital abrufen und damit den Ausweis
oder Pass erstellen. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.
Neu ist, dass es im Bürgerbüro ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gibt, das Passbild vor Ort machen zu lassen. Die Gebühr des Fotos beträgt je Dokumentenantrag 6,00 Euro.
Bürgerinnen und Bürgern können sich ab Mai 2025 also aussuchen, ob sie das Foto für ihr Ausweisdokument bei einem Fotografen im Fotostudio, der Drogerie oder im Bürgerbüro erstellen lassen.
Die Gemeinde Gemmingen informiert, sobald die Geräte einsatzbereit sind. Aufgrund dieser Verzögerungen können gedruckte Lichtbilder noch bis 31.07.2025 verwendet werden, sofern noch kein Selbstbedienungsgerät zur Verfügung steht.
Aus diesem Grund bitten wir darum, sofern Sie Ihr Lichtbild im Bürgerbüro machen möchten, vorab unter Tel. 07267/808-121 oder per E-Mail an klaiber@gemeinde-gemmingen.de nachzufragen, ob das Foto-Aufnahmegerät geliefert wurde und einsatzbereit ist.