Aktuelles
3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen – 22. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 22. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auf Gemarkung Eppingen gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Die 22. Änderung umfasst die Darstellung von drei Sonderbauflächen für die geplanten Photovoltaikanlagen „Solarpark Buckeläcker“ (Gemarkung Adelshofen), „Solarpark Hohenstein“ und „Solarpark Zimmerberg“ (Gemarkung Eppingen). Ziel der 22. FNP-Änderung ist die Förderung der lokalen regenerativen Energieerzeugung durch die Errichtung und den Betrieb von PVA. Dies trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß den Vorhaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetztes Baden-Württemberg bei und unterstützt die Stadt Eppingen, ihren Beitrag zur Energiewende und zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen mit einer Gesamtleistung von ca. 107,5 MWp zu leisten. Lage und Umfang der Geltungsbereiche sind den nachfolgend abgedruckten Übersichtsplänen ohne Maßstab zu entnehmen. Für die Schaffung von Baurecht sind neben der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungspläne erforderlich, die sich teilweise bereits im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB befinden.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Der Planvorentwurf vom 05.08.2024 kann diesbezüglich in der Zeit vom
26.08.2024 bis einschließlich 26.09.2024
auf der Internetseite
- der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) unter der Rubrik „Stadt & Info > Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen“
- der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren
- sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Verwaltung > Satzungen > Laufende Bebauungsplan-/ Flächennutzungsplanverfahren
eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Die Unterlagen liegen außerdem während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 1, 3 bzw. 5, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung / Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer (1. Obergeschoss) von Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14:00-16:00 Uhr und donnerstags von 16:00-18:00.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Nachfolgende Unterlagen sind im o. g. Zeitraum im Internet verfügbar:
- 00_2024-08-05_22_FNP_Aenderung_oeffentliche_Bekanntmachung
- 01a_2024-08-05_22_FNP_Aenderung_Planteil_Vorentwurf_Solarpark_Hohenstein
- 01b_2024-08-05_22_FNP_Aenderung_Planteil_Vorentwurf_Solarpark_Buckelaecker
- 01c_2024-08-05_22_FNP_Aenderung_Planteil_Vorentwurf_Solarpark_Zimmerberg
- 02_2024-08-05_22_FNP_Aenderung_Begruendung_Vorentwurf
- 03_2024-08-05_22_FNP_Aenderung_Steckbriefe_mit_Umweltauswirkungen_Vorentwurf
Zur fachlichen Erörterung der Planung steht Ihnen Herr von Versen (Abt. Stadtplanung) unter der Telefonnummer 07262/ 920-1139 oder unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@eppingen.de gerne zur Verfügung.
Oberbürgermeister Holaschke
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft