Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Veröffentlichung des Entwurfs zur 16. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Veröffentlichung des Entwurfs zur 16. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen - Gemmingen - Ittlingen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Lage und der Umfang der Geltungsbereiche sind den nachfolgend abgedruckten Übersichtsplänen (Stand: 15.10.2024) zu entnehmen. (Hinweis: Die Darstellung der Übersichtspläne ist nicht maßstäblich).
Die 16. Änderung umfasst die folgenden sieben Teilgeltungsbereiche mit folgender Lage und Flurstücken:
Standort Wolfer / Stadtteil Adelshofen: Lage am südöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Adelshofen andockend an die Bestandswohnbebauung entlang der Wolferstraße. Der Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 5403, 5404, 5438, 5465, 5466, 5483, 5484, 6637 und eine Gesamtfläche von ca. 0,6 ha.
Standort Burgberg / Stadtteil Richen: Lage am südöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Richen jenseits der L 592 und andockend an die im Flächennutzungsplan bereits enthaltene wohnbauliche Entwicklungsfläche Burgberg. Der Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 10039, 10082, 10200 und eine Gesamtfläche von 0,6 ha.
Standort Zylinderhof IV / Kernstadt Eppingen: Lage am nordwestlichen Siedlungsrand der Kernstadt Eppingen zwischen Hilsbach und Adelshofer Straße räumlich andockend an die Bestandswohnbebauung an der Veilchenstraße / Tulpenstraße und die in Aufsiedlung befindliche Wohnbebauung im Gebiet Zylinderhof III jenseits der Adelshofer Straße. Der Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 31937, 31938, 31939, 31940, 31941, 31942, 31943, 31944, 31945, 31946, 31947, 31948, 31949, 31954, 31955, 31956, 31957, 31958, 31959, 33668 und eine Gesamtfläche von ca. 4,2 ha.
Standort Odenberg / Kernstadt Eppingen: Lage am südwestlichen Siedlungsrand der Kernstadt Eppingen räumlich andockend an die Bestandswohnbebauung an der Leonhard-Engelhardt-Straße im Norden und der Odenbergstraße im Westen und an das Kinderhaus am Südring im Nordosten des Teilgeltungsbereichs. Der Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 28511, 28689, 28690, 28690/1, 28691, 28691/1, 28691/2, 30702 und eine Gesamtfläche von ca. 1,9 ha.
Standort Willensberg / Stadtteil Mühlbach: Lage in einer Ausbuchtung des nördlichen Siedlungsrandes des Stadtteils Mühlbach, östlich andockend an die Brettachstraße (K2149) jenseits derer ein Wohngebiet liegt, südlich an landwirtschaftliche Grundstücke und ein Mischgebiet angrenzend, westlich an landwirtschaftliche Flächen angrenzend, die jenseits des Himmelreichbachs an ein Gewerbegebiet grenzen. Der Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 5317, 5318, 5319, 5320, 5321, 5322, 5323, 5324, 5325, 5326, 5327, 5328, 5328/1, 5329, 5330, 5331, 5332, 5333, 5334, 5335, 5336, 5368, 5414 und eine Gesamtfläche von 3,1 ha.
Standort Brandstatt II - 1. Änderung / Stadtteil Kleingartach: Lage am südlichen Siedlungsrand räumlich andockend an die Straßen In der Brandstatt und Im Eichbühl sowie andockend an die Standorte des städtischen Kindergartens und der Grundschule Kleingartach an der Heuchelbergstraße. Der Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 3519, 3582, 3583, 3591, 3592, 3599, 3600, 3601, 3607, 3608, 3609 und eine Gesamtfläche von ca. 1,4 ha.
Standort Weststadt IV / Kernstadt Eppingen: Lage am westlichen Siedlungsrand der Kernstadt Eppingen südöstlich des Knotenpunktes der B 293 mit der L 1110 (Westtangente) und räumlich andockend an die Bestandsgewerbeflächen des Gebiets Weststadt im Bereich der Brettener Straße und der Lohmühlstraße. Der Teilgeltungsbereich umfasst zum einen ganz oder teilweise die Flurstücke 31527/2 und 33640 mit einer Fläche von 0,6 ha, die als geplante gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, und zudem Teilflächen der Flurstücke 31530, 31531, 31533 südlich der vorhandenen Leitungstrasse. Dort sollen ca. 0,2 ha an bereits geplanter gewerblicher Baufläche entfallen und als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden.
Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens ist dabei
- eine kleinräumige Optimierung der räumlichen Abgrenzungen bereits im
Flächennutzungsplan vorhandener Wohnbau- und Gewerbeflächen mit
dem Ziel einer wirtschaftlich sinnstiftenden Umsetzung (Standorte
Weststadt IV / Kernstadt Eppingen, Burgberg / Stadtteil Richen, Wolfer /
Stadtteil Adelshofen)
- die Entwicklung weiterer wohnbaulicher Entwicklungsoptionen zur
Sicherung eines mittelfristig ausgerichteten Wohnbauflächenangebotes
in der Kernstadt Eppingen (Standorte Zylinderhof IV / Kernstadt
Eppingen, Odenberg / Kernstadt Eppingen)
- und die Entwicklung weiterer wohnbaulicher Entwicklungsoptionen in den
Stadtteilen Mühlbach und Kleingartach, in welchen bereits seit längerer
Zeit keine Wohnbauflächenangebote mehr generiert wurden und in denen
derzeit keine Reserveflächen mehr für eine wohnbauliche Entwicklung
vorhanden sind (Standorte Brandstatt II - 1. Änderung / Stadtteil
Kleingartach, Willensberg / Stadtteil Mühlbach).
Für die Schaffung von Baurecht sind neben der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungspläne erforderlich, die sich teilweise bereits im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB befinden.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB kann der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024
auf den Internetseiten
- der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Stadt & Info > Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen
(https://www.eppingen.de/stadt/stadtentwicklung-und-stadtplanung/beteiligung-der-oeffentlichkeit/).
- der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren
(https://www.gemmingen.eu/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren/)
- sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Verwaltung > Satzungen > Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren
(https://www.ittlingen.de/verwaltung/satzungen/laufende-bebauungsplan-/flaechennutzungsplanverfahren)
eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Hinweise gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 bis 3 BauGB: Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen soll elektronisch erfolgen per Email an: stadtplanung@eppingen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB werden die Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 5, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung/ Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten können Termine zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung, Geschäftsbereich Stadtplanung & Bauordnung / Abteilung Stadtplanung per Telefon unter 07262/ 920-1139 oder über die E-Mail- Adresse stadtplanung@eppingen.de vereinbart werden.
Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer (1. Obergeschoss) von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen - Gemmingen - Ittlingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende westliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
- Umweltbericht zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 15.10.2024
- Gebietssteckbriefe (Anlage zum Umweltbericht), Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 15.10.2024
- Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen:
- Landratsamt Heilbronn vom 22.03.2024
- Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.04.2024
- Regionalverband Heilbronn-Franken vom 02.04.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Gebietssteckbriefe (Anlage zum Umweltbericht mit Informationen
zu den Schutzgütern (Bewertung des Umweltzustands vor Baubeginn
und Prognose des Zustands während des Baus und nach der
Fertigstellung), Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart,
Stand 15.10.2024
- Biotoptypenkomplexe, Biotopstrukturen, Biotopverbund:
Informationen zur bisherigen Nutzung, zum Habitatpotenzial
und zum artenschutrechtlichen Konfliktpotenzial,
- Boden und landwirtschaftliche Bedeutung: Informationen zu
der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie
zu Bodenverunreinigungen und Altlasten,
- Wasser, Grundwasser, Überschwemmungsgebiete:
Informationen zu Grundwasser, Oberflächengewässern,
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten und
zur Entwässerung,
- Klima, Luft, Klimafolgenanpassung: Informationen zu
den Klimafunktionen sowie zur Kaltluftentstehung,
- Mensch, Gesundheit und Erholung: Informationen zu
Altlasten, Kampfmittel, Auswirkungen auf die Wohn-
nutzung und zur siedlungsnahen Erholung; zu den
Risiken für die menschliche Gesundheit,
- Landschaft, Landschafts- und Siedlungsbild:
Informationen zum Landschaftsraum, Orts- und
Landschaftsbild, Landschaftsbildanalyse / Einseh-
barkeit sowie zum Landschaftsplan,
- Kultur- und sonstige Sachgüter, Denkmalschutz:
Informationen zu den Kulturgütern und zum
Denkmalschutz
- Informationen zur Abschätzung von Risiken durch
Unfälle, Katastrophen sowie Emissionen von
Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht,
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung
von Belästigungen.
- Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung:
- Das Landratsamt Heilbronn weist in seiner Stellungnahme
vom 22.03.2024 auf Schutzgebiete, die Belange des
Vegetations- und Artenschutzes, der Landwirtschaft, des
Gewässer-/Hochwasserschutzes, des Bodenschutzes und
die Themen Biotope / Biotopverband, Abwasser, Mobilität
und Immissionsschutz und Gewerbe hin.
- Das Regierungspräsidium Stuttgart weist in seiner
Stellungnahme vom 05.04.2024 auf Wasserschutzgebiete,
Vorranggebiete der Landwirtschaft, Vorranggebiete des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, Vorbehalts-
gebiete der Erholung, Landschaftsschutzgebiete und
Regionale Grünzüge hin.
- Der Regionalverband Heilbronn-Franken weist in seiner
Stellungnahme vom 02.04.2024 auf Vorranggebiete für
Landwirtschaft, Vorranggebiete für Naturschutz und
Landschaftspflege, Vorbehaltsgebiete für Erholung
sowie Regionale Grünzüge hin.
Zur weiteren fachlichen Erörterung der Planung steht Ihnen Herr von Versen (Abteilung Stadtplanung) unter der Telefonnummer 07262/920-1139 oder per Email unter stadtplanung@eppingen.de gerne zur Verfügung.
Holaschke
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Nachfolgende Unterlagen sind im o.g. Zeitraum im Internet verfügbar:
Flächennutzungsplan 16. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 24. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auf Gemarkung Gemmingen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine kleinteilige wohnbauliche Entwicklung auf dem Flurstück 6304/3 östlich der Landesstraße L 592 und nördlich des Berwanger Wegs. Zur Sicherung dieses Planungsziels ist neben der 24. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024
auf den Internetseiten
- der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Stadt & Info > Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen
- der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren
- sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Verwaltung > Satzungen > Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren
eingestellt und ist auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 1, 3 bzw. 5, Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung/Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer (1. Obergeschoss) von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr.
Während der o. g. Dauer des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen elektronisch an die folgenden E-Mail-Adressen übermittelt werden:
- Stadt Eppingen: stadtplanung@eppingen.de
- Gemeinde Gemmingen: post@gemeinde-gemmingen.de
- Gemeinde Ittlingen: info@ittlingen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es werden folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist veröffentlicht:
- Umweltbericht zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 10.10.2024
- Fachbeitrag Artenschutz, Wagner + Simon Ingenieure GmbH, Mosbach, Stand 11.11.2020
- Geräuschimmissionsprognose, rw-Bauphysik, Schwäbisch Hall, Stand 08.02.2021
- Geruchsimmissionsprognose, Lohmeyer GmbH, Karlsruhe, Stand Juni 2021
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 10.10.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Mensch (Erholung und Gesundheit), Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse) mit Maßgaben zu Vermeidungsmaßnahmen
- Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch Verkehrs-, Gewerbe- und landwirtschaftliche Geräuschimmissionen, sowie Geruchsimmissionen
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 01.07.2024 mit Hinweisen zu Starkregenereignissen und der Bruttowohndichte
- Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom 02.07.2024 mit einem Hinweis zur Bruttowohndichte
- Stellungnahme des Landratsamtes Heilbronn vom 02.07.2024 zu den Aspekten Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Grundwasser, Abwasser und Immissionsschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 26.06.2024 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden und Grundwasser
- Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 02.07.2024 zu Emissionen aus dem Eisenbahnbetrieb und der Erhaltung der Bahnanlagen
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet auf o.g. Internetseiten eingestellt.
Holaschke
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Anlagen:
Abwägungstabelle Frühzeitige Beteiligung
Begründung Entwurf
Umweltbericht Entwurf
Plandarstellung Entwurf
Gutachten:
Fachbetrag Artenschutz
Geräuschimmissionsprognose
Geruchsimmissionsprognose
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auf Gemarkung Ittlingen gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) beschlossen. In der öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 hat der Gemeinsame Ausschuss einen erneuten Aufstellungsbeschluss mit geändertem Plangeltungsbereich gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens ist die Förderung der lokalen Erzeugung regenerativer Energie durch die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Dadurch soll der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert und ein nachhaltiger, kommunaler Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Zur Sicherung dieses Planungsziels ist neben der 23. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Der Planvorentwurf wird diesbezüglich in der Zeit vom
11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024
auf den Internetseiten
- der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Stadt & Info > Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen
- der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren
- sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Verwaltung > Satzungen > Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren
eingestellt und ist auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 1, 3 bzw. 5, Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung/Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer (1. Obergeschoss) von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr.
Stellungnahmen sollen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: info@ittlingen.de
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zur fachlichen Erörterung der Planung steht Ihnen Frau Gärtner (Hauptamt der Gemeinde Ittlingen) unter der Telefonnummer 07266 / 9191-11 oder unter der E-Mail-Adresse j.gaertner@ittlingen.de gerne zur Verfügung.
Holaschke
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Anlagen:
Begründung Vorentwurf
Plandarstellung Vorentwurf
Gutachten:
Fachbetrag Artenschutz
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 21. Änderung der 3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auf Gemarkung Gemmingen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens besteht in der Schaffung eines angemessenen und erreichbaren Nahversorgungsangebotes vor Ort für die Bevölkerung der Gemeinde Ittlingen. Zur Sicherung dieses Planungsziels ist neben der 21. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024
auf den Internetseiten
- der Stadt Eppingen (www.eppingen.de) Rubrik Stadt & Info > Stadtentwicklung und Stadtplanung > Beteiligung an aktuellen Planungen
- der Gemeinde Gemmingen (www.gemmingen.eu) Rubrik Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanverfahren
- sowie der Gemeinde Ittlingen (www.ittlingen.de) Rubrik Verwaltung > Satzungen > Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren
eingestellt und ist auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) im Rathaus Eppingen, Marktplatz 1, 3 bzw. 5, Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung/Abteilung Stadtplanung, Aushang gegenüber Zimmer 214, 2. OG öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im Rathaus Gemmingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Foyer 1. Obergeschoss von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Rathaus Ittlingen erfolgt die Auslegung der Planunterlagen im Zimmer 3 von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr.
Während der o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen elektronisch an die folgenden E-Mail-Adressen übermittelt werden:
- Stadt Eppingen: stadtplanung@eppingen.de
- Gemeinde Gemmingen: post@gemeinde-gemmingen.de
- Gemeinde Ittlingen: info@ittlingen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es werden folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist veröffentlicht:
- Umweltbericht zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans, Wagner + Simon Ingenieure GmbH, Mosbach; Stand 09.10.2024
- Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 19.09.2024
- Bestandsplan, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 08.2023
- Fachbeitrag Artenschutz, Wagner und Simon Ingenieure, Mosbach, Stand 19.09.2024
- Geräuschimmissionsprognose für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ansiedelung eines Norma-Marktes, rw-Bauphysik, Schwäbisch Hall, Stand 11.09.2024
- Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Norma-Lebensmitteldiscounters in Ittlingen, GMA, Ludwigsburg Stand 09.06.2023
- Schätzung des Verkehrsaufkommens, ARTEK Baumanagement GmbH, Filderstadt, 13.02.2023
- Verkehrstechnische Untersuchung, Neubau des NORMA Lebensmittelmarktes an der Kreuzung L592/K2146 Ittlingen, ARTEK Baumanagement GmbH, Filderstadt, 07.03.2023
- Baugrunduntersuchung, AS Reutemann GmbH, Mannheim, Stand 27.06.2023
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 10.10.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Mensch (Erholung und Gesundheit), Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie Darstellung der Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung sowie des Ausgleiches und Ersatzes
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechse, Amphibien) mit Maßgaben zu Vermeidungsmaßnahmen
- Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch den Betrieb des geplanten Marktes
- Darstellung und Bewertung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes
- Schätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens und der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz
- Untersuchung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Reihener Straße (L592) / Kirchardter Straße (K 2146)
- Prüfung des Bodenaufbaus und der Versickerungsfähigkeit, sowie abfallrechtliche Beurteilung des Bodens
- Stellungnahme des Landratsamtes Heilbronn vom 02.07.2024 zu den Aspekten Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Immissionsschutz und forstliche Belange
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 04.06.2024 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden und Grundwasser
- Stellungnahme der Landesforstdirektion vom 27.06.2024 zu forstrechtlichen bzw. -fachlichen Belangen
- Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 02.07.2024 zu Emissionen aus dem Eisenbahnbetrieb und der Erhaltung der Bahnanlagen
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet auf o. g. Internetseiten eingestellt.
Holaschke
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Anlagen:
Abwägungstabelle Frühzeitige Beteiligung
Begründung Entwurf
Plandarstellung Entwurf
Umweltbericht
Gutachten:
Auswirkungsanalyse
Baugrunduntersuchung
Bestandsplan
Fachbeitrag Artenschutz
Geräuschimmissionsprognose
Grünordnerischer Beitrag
Schätzung Verkehrsaufkommen
Verkehrstechnische Untersuchung Kreuzung L592 K2146