Unsere Gemeinde
1.4. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel, bietet jedoch ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Verfahrensbeschreibungen