Aktuelles in Gemmingen
Bürgerbüro - Öffnungszeiten über die Osterfeiertage
Unser Bürgerbüro - Meldeamt - bleibt am Ostersamstag, 08.04.2023 geschlossen.weiter »
Jetzt bewerben! Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von...weiter »
Imre-Gutyan-Freibad - Saison 2023
Kartenvorverkauf startetweiter »
Aktuelle Informationen zur 1250 Jahrfeier finden Sie auf der Homepage des Fördervereins 1250 Jahre Gemmingen e.V - Weiterleitung zur Homepage
Hier gelangen Sie außerdem zum Youtubekanal, wo Sie sich aktuelle Videos ansehen können - Weiterleitung zu den Videos
Bürgerbüro - Öffnungszeiten über die Osterfeiertage
Unser Bürgerbüro - Meldeamt - bleibt am Ostersamstag, 08.04.2023 geschlossen.
Jetzt bewerben! Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden in der Gemeinde Gemmingen für das Schöffenamt insgesamt 4 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Heilbronn und Landgericht Heilbronn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gemmingen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heilbronn schlagen doppelt so viele Kandidaten/innen vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Gemmingen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden
Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 30. April 2023 beim Bürgermeisteramt Gemmingen, Frau Hoff, Tel.: 07267/808-23 oder hoff@gemeinde-gemmingen.de. Das Bewerbungsformular ist hier unter Dokumente abrufbar.
Dokumente
Erreichbarkeit Kindergarten Stebbach
Wegen Arbeiten an der Haupttelefonleitung des Kindergarten Stebbach nach den Abrissarbeiten an der Kinderkrippe, ist die Einrichtung auf unbestimmte Zeit nicht über die gewohnte Festnetznummer zu erreichen. Die Übergangstelefonnummer lautet 0160/5702819. Die Einrichtung bleibt ebenfalls weiterhin per E-Mail erreichbar: kiga.stebbach@gemeinde-gemmingen.de.
Wir informieren Sie, sobald Sie den Kindergarten wieder wie gewohnt über Festnetz erreichen können.
Aktuelle Informationen zur Vorbereitung und Vorbeugung Gasmangellage Deutschland
Aktuelle Informationen zur Vorbereitung und Vorbeugung der Gasmangellage in Deutschland finden Sie hier.
Aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Hier geht es zur Informationsseite mit allen wichtigen Infos aus dem Landkreis Heilbronn und weiteren Links zu Dokumenten, Informationen, FAQs usw.
Coronavirus - Bleiben Sie auf dem Laufenden:
Aktuelle Informationen und öffentliche Bekanntmachungen zum Coronavirus finden Sie hier.
Dorfsanierung Stebbach in Nordbaden
16.03.1962 SWR Retro - Abendschau
Zeitreise nach 1962.
In Stebbach, einem Dorf bei Sinsheim drohen Enge und Verfall durch das in der Region wirkende Gesetz erblicher Realteilung. Deshalb wird das Dorf aus Bundemitteln saniert.
Das Video können Sie direkt per Klick auf das Bild ansehen.
Kurzfilm "1250 Jahre Gemmingen"
Die schönsten Momente des Jubiläumsjahres 2019 für Sie zusammengefasst:
Impressionen aus Gemmingen und Stebbach
Veranstaltungen
Die nächsten Sitzungen, Feste, Feiern, Konzerte im Überblick.
mehr »
Für Informationen zur 1.250-Jahr-Feier mehr »