Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich ungebundene, gebundene und produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler eintragen lassen.
Das Register enthält folgende Daten:
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Versicherungsvermittler zugelassen ist.
Achtung: Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Tipp: Sie können das Vermittlerregister kostenlos unter www.vermittlerregister.info oder unter www.vermittlerregister.org einsehen. Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig.
Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Gebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen, die keine eigene Erlaubnis beantragen, müssen sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dazu müssen Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Dann kann das Versicherungsunternehmen die Registrierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.
Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.
Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet
Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder
Hinweis: Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.
25 Euro