Unsere Gemeinde
Landespsychotherapeutenkammer - Mitgliedschaft anmelden
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Baden-Württemberg müssen sich bei der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
- deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) können ebenfalls freiwillige Mitglieder werden.

Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer oder können ihn im Internet herunterladen.
Die Landespsychotherapeutenkammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

die Landespsychotherapeutenkammer

Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, wenn Sie
- als Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind oder
- eine Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen und
- Ihre berufliche Niederlassung oder – wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines sonstigen Vertragsstaates? Dann müssen Sie sich nicht bei der Landespsychotherapeutenkammer anmelden, wenn Sie hier Ihren Beruf nur vorübergehend und gelegentlich ausüben.
Voraussetzung ist, dass sie in einem anderen europäischen Vertragsstaat beruflich niedergelassen sind.

- Personalausweis
- Nachweis des akademischen Grades
- Promotionsurkunde
- falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
- falls Sie sonstige Psychotherapiequalifikationen erworben haben: Nachweise (nur Gesamtbescheinigungen, keine Einzelnachweise über die Teilnahme an Einzelveranstaltungen)
- Approbationsurkunde oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz
- Urkunde über die Facharztanerkennung
Hinweis: Die erforderlichen Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Kammer kann auch die Vorlage von Originaldokumenten verlangen.

- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
Je nach Einkünften und Status ist ein ermäßigter Beitrag oder ein Mindestbeitrag möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.
Hinweis: Für folgende Gruppen ist die Mitgliedschaft kostenfrei:
- Mitglieder, die ihren Beruf nicht mehr ausüben und auf Wahlrecht, Wählbarkeit und Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung schriftlich verzichten
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs)

- §§ 2, 3 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Kammermitglieder, Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates)
- §§ 1, 2 Meldeordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
- §§ 1 – 3 Umlageordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
