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Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierarzt beantragen
Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:
- Sie kann jederzeit widerrufen werden.
- Sie gilt nicht für hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtstierärztliche Aufgaben).
- Sie hängt von der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ab.
- Sie ist auf das jeweilige Arbeitsverhältnis beschränkt (bei einer Anstellung als Praxisassistent oder Praxisassistentin gilt die Erlaubnis nur für eine Tätigkeit in genannter Praxis).
Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
das Regierungspräsidium Stuttgart
Die vorübergehende Berufserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen.
Eine Umschreibung der Erlaubnis ist möglich, wenn
- Ihre Erlaubnis auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis beschränkt ist und
- Sie die Arbeitsstelle wechseln wollen.
Eine gleichzeitige Verlängerung ist ebenfalls möglich. Sie müssen die Umschreibung oder Verlängerung rechtzeitig bei der zuständigen Stelle beantragen.
Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:
- Zeugnis über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung
- kurz gefasster Lebenslauf
- Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Registrierschein
- Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierarzt oder Tierärztin
- eventuell sonstige Nachweise (z.B. Staatsangehörigkeitsnachweis des deutschen Ehemannes oder der deutschen Ehefrau)
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: 125 Euro