Unsere Gemeinde
Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
Sie benötigen für Ihr Kind im Grundschulalter außerhalb des Unterrichts eine Betreuung?
Die Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf. Mögliche Formen sind:
- Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule
Fällt dabei der Unterricht aus, ist eine Betreuung Ihres Kindes für diese Zeit garantiert. - flexible Nachmittagsbetreuung/kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- Hort an der Schule oder herkömmlicher Hort
- Ganztagsschule
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulsekretariaten, Gemeinden oder Städten.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet. Wenn nicht, müssen Sie möglicherweise einen Schulbezirkswechsel beantragen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.


Sie können Ihr Kind gleich bei der Einschulung auch für die Betreuung anmelden.

die Leitung der Schule oder der Kindertageseinrichtung mit Betreuungsangebot
Hinweis: Manche Träger haben Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen wie Kindergärten, externen Horten oder Vereinen getroffen, um die Betreuung für Schulkinder zu ermöglichen und auszubauen. Auskünfte erhalten Sie bei der Schulleitung. Informieren Sie sichauch auf der Internetseite der jeweiligen Schule.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Betreuungsangebot ist, dass Ihr Kind die jeweilige Schule besucht.

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule, ob Sie Unterlagen vorlegen müssen.

monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z.B. Mittagessen, Freizeitangebot)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.12.2016 freigegeben.