Unsere Gemeinde
Schulbezirkswechsel beantragen
In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, können Sie nicht frei wählen. In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern
- wohnen oder
- sich gewöhnlich aufhalten.
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.
Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen.
Werkreal- und Hauptschulen sind seit dem Schuljahr 2010/11 Schulen ohne Schulbezirk. Der Schulträger kann jedoch für Werkreal- und Hauptschulen Schulbezirke festlegen. In diesem Fall muss Ihr Kind die Hauptschule oder Werkrealschule des Schulbezirks besuchen.
Hinweis: Bereits eingerichtete Schulbezirke bleiben aus Gründen des Vertrauensschutzes bis zum 31. Juli 2016 bestehen. Neue Schulbezirke können nicht mehr eingerichtet werden.

Den Schulbezirkswechsel Ihres Kindes können Sie formlos beantragen.
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.

- das für den Wohnort zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde) oder
- möglicherweise die geschäftsführende Schulleitung

Es müssen wichtige Gründe vorliegen. Diese müssen in der Person des Kindes liegen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie einen Wechsel beantragen:
- aus dem Bezirk einer verbindlichen Ganztagsschule an eine Schule in den Schulbezirk ohne verbindlichen Ganztagsbetrieb oder
- aus dem Schulbezirk einer Grundschule ohne Ganztagsbetrieb in den Schulbezirk einer Grundschule mit Ganztagsschule.

Sie können Unterlagen, die den wichtigen Grund belegen, beifügen. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.

keine


Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2016 freigegeben.