Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten von Ehefrau und Ehemann, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:
Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.
Benötigen Sie z.B. in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen.
Sie können die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
das Standesamt der Eheschließung
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.10.2016 freigegeben.