Waschmaschinen, Eierkocher und Computer - diese und andere Elektrogeräte, die Sie im Haushalt verwenden, müssen Sie früher oder später entsorgen.
Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie alte Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dort müssen die Geräte von den Herstellern zurückgenommen und sicher entsorgt werden.
Seit der letzten Rechtsänderung besteht auch für größere Händler, das heißt ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von 400 Quadratmeter, eine Rücknahmepflicht.
Kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) müssen auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden.
Für große Elektro-Altgeräte gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
Im Online-Handel bestehen die Rücknahmepflichten ab 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte.
Daneben dürfen auch Hersteller und Vertreiber Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Drei sammeln.
Tipp: Ausführliche Informationen über die Entsorgung von Elektroschrott finden Sie im Internetauftritt der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Tipp: Viele Händler nehmen bei Lieferung eines neuen Großgerätes das alte Gerät kostenlos mit.
Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektrogeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen beachten.
in der Regel: keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.10.2016 freigegeben.