EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument soll Organisationen helfen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III), die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems (UMS) und die Abläufe entsprechen seit 2001 auch bei EMAS der ISO 14001.
EMAS steht nicht nur der verarbeitenden Industrie offen. Es steht ebenfalls offen für beispielsweise:
Ziele von EMAS sind:
Zu EMAS gehören unter anderem:
Tipp: Ausführliche Informationen rund um EMAS finden Sie auf der EMAS-Internetseite und der Internetseite des Umweltgutachterausschusses (UGA). Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten, Inhalten und Abläufen im Bereich von EMAS in Baden-Württemberg finden Sie im Online-Auftritt des Umweltministeriums.
Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
Von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene und unabhängige Umweltgutachter oder Umweltgutachterinnen prüfen die Umwelterklärung.
Wenn die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, validieren die Gutachterin oder der Gutachter die Umwelterklärung und erklären sie für gültig.
Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMAS-Register bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer beantragen.
Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
Wie untere Umweltschutzbehörde der Kammer nichts Negatives zurückmeldet, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.
die für Ihre Organisation zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen sind:
Orientieren sich an
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.10.2016 freigegeben.