Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Die Auswahl der Pflegeeltern und die anschließende Vermittlung erfolgen durch das Jugendamt.
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren einen Gesprächstermin. Das Jugendamt beantwortet Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und gibt Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind.
Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen beim Jugendamt. Dieses prüft Ihre Bewerbung und vereinbart weitere Gesprächstermine. Darin wird geklärt ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Gespräche können bei Ihnen zu Hause stattfinden, damit sich das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen machen kann.
Tipp: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich mit den Folgen und Veränderungen, die auf Sie zukommen können, vertraut machen und sich darauf einstellen. Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an. Dort erhalten Sie Erfahrungsberichte von Pflegeeltern sowie weitere Informationen und können sich auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorbereiten.
In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt die grundsätzliche Entscheidung, ob Sie die Pflege eines Kindes übernehmen wollen. Hält das Jugendamt Sie für geeignet, merkt es Sie als mögliche Pflegeeltern vor.
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Um als Pflegeeltern infrage zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.
Hinweis: Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft, mit oder ohne Kinder) ein Pflegekind aufnehmen. Eigene Kinder spielen jedoch eine wesentliche Rolle. Für das Gelingen des Pflegeverhältnisses müssen Sie die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf die eigenen Kinder bedenken.
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.04.2016 freigegeben.