Erziehung in einer Tagesgruppe ist besonders für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
Erziehung in einer Tagesgruppe ist ein teilstationäres Angebot. Das bedeutet:
Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur
Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.
Die Gruppengröße beträgt üblicherweise zwischen acht bis zehn Kindern.
Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv in die Erziehung in einer Tagesgruppe ein (z.B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).
Die sorgeberechtigten Eltern müssen die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.
Bevor das Jugendamt die Erziehung in einer Tagesgruppe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe kann unterschiedlich lange erfolgen, je nachdem, welche Dauer für das Kind als notwendig angesehen wird.
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Die leiblichen Eltern müssen sich an den Kosten der Tagesgruppe entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.06.2015 freigegeben.