Unsere Gemeinde
Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Zwischen Ihnen und Ihren Kindern kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten? Dann können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.
Sie soll helfen,
- zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
- Konflikte in der Erziehung zu lösen und
- weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.
In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.
Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Erziehungsbeistand
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Familienhilfe
Das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.
Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen.
Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.
Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.12.2016 freigegeben.