Der Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Tieren innerhalb der Europäischen Union (EU) notwendiges Reisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.
Er enthält unter anderem folgende Angaben:
Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.
Die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausreise mit Heimtieren können Sie im Kapitel "Einfuhr und Reiseverkehr" nachlesen.
Hinweise:
Bevor der Heimtierausweis ausgestellt werden kann, muss das Tier vom Tierarzt eindeutig identifiziert werden. Ist noch keine Kennzeichnung vorhanden, nimmt der Tierarzt diese vor und stellt den Heimtierausweis aus.
Die Kennzeichnung eines Heimtieres muss seit dem 3. Juli 2011 ausschließlich mittels Transponder
erfolgen. Vor diesem Datum durchgeführte, noch eindeutig lesbare Tätowierungen behalten
ihre Gültigkeit.
Auch andere Personen als Tierärtze dürfen in Deutschland Transponder einsetzen. Sie müssen
aber über die erforderliche Sachkunde verfügen. Der Transponder muss vor dem Ausstellen des
Heimtierausweises erfolgen.
In dem neuen Heimtierausweis muss der Tierhalter bei der Erstausstellung durch Unterschrift die
Tierhalterdaten bestätigen. Es sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes,
der den Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. Die Angaben zur Kennzeichnung des Tieres
werden durch Laminieren im neuen Heimtierausweis gesichert.
Hinweis: In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die bereits bestehenden Impfungen übertragen.
ein Tierarzt, der eine entsprechende Ermächtigung des zuständigen Veterinäramtes besitzt
Hinweis: In der Regel sind alle niedergelassenen Tierärzte in Baden-Württemberg zum Ausstellen von Heimtierausweisen ermächtigt.
Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Kosten für die Ausstellung eines Heimtierausweises können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch geimpft oder gekennzeichnet werden muss oder nicht.
Eine Auflistung der einzelnen Gebühren je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht wird, können Sie auf den Internetseiten der Bundestierärztekammer nachlesen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 27.11.2015 freigegeben.