Unsere Gemeinde
Archivgut nutzen
Interessieren Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte oder benötigen Sie Auskunft zu anderen historischen Fragen? Dann können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen.
Archivgut sind Unterlagen von bleibendem Wert, z.B.:
- Schriftstücke
- Akten
- Karteien
- Karten
- Pläne
- Bild-, Film- und Tonmaterialien
- maschinenlesbare Informationen und Programme
Diese werden in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven in Baden-Württemberg verwahrt.
Tipp: Das Landesarchiv Baden-Württemberg informiert im Internet ausführlich über die eigenen Bestände sowie die Nutzung seines Archivguts und bietet weitere Rechtsgrundlagen und Formulare.
Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Die Lesesäle der größeren Archive haben feste Öffnungszeiten. Bei kleineren oder privaten Archiven sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt aufnehmen.
Den für die Nutzung des Landesarchivs Baden-Württemberg notwendigen Nutzerausweis müssen Sie beim ersten Besuch in einer Archivabteilung des Landesarchivs oder vorher über das Internet beantragen. Er gilt für alle Standorte des Landesarchivs.
Hinweis: Das Archivgut dürfen Sie nicht selbst fotografieren oder anders ablichten. Für das Scannen von Archivgut stellt Ihnen das Landesarchiv im jeweiligen Lesesaalbereich im Rahmen des geltenden Urheberrechtes und sofern es die konservatorischen Bedingungen erlauben, Selbstbedienungsscanner gegen Gebühr zur Verfügung. Falls Sie weitere Reproduktionen benötigen, können Sie diese bestellen.
das jeweils zuständige Archiv
Auskunft über die verschiedenen Archivsparten mit den Adressen, Nutzungsmodalitäten und Zuständigkeiten der einzelnen Archive erhalten Sie im Portal "Archive in Baden-Württemberg".
Hinweis: Heimatkundliche Forschung sollten Sie zunächst im Stadt- oder Kreisarchiv, Familienforschung in kirchlichen und kommunalen Archiven beginnen.
Voraussetzungen sind:
- für die Nutzung der Lesesäle des Landesarchivs Baden-Württemberg: Nutzerausweis
- bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:
- genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/Schutzfristen
- möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
- für Auskunft zu Angaben Ihrer eigenen Person im Archivgut:
- präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand
- Angabe der Zeit und der Behörde, die die Akten vor der Zuleitung in das Archiv gespeichert hatte
Hinweis: Für die Nutzung von älteren handschriftlichen Unterlagen benötigen Sie gewisse Schriftkenntnisse (z.B. Sütterlin). Volkshochschulen, Geschichtsvereine und Universitäten bieten hierzu Lesekurse an.
beim ersten Besuch in einem Archiv: gültiger Lichtbildausweis
Es gelten die jeweiligen Archivgebührenordnungen.