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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, müssen Sie dies dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen.
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Zuständigkeit
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Voraussetzungen
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Sonstiges
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.04.2016 freigegeben.