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Rentenversicherung - Renteninformation beantragen
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.
Die Renteninformation enthält Informationen über
- die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
- über Ihre derzeitigen Rentenansprüche.
Zusätzlich gibt die Renteninformation einen Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) und deckt somit mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge.
Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.
Beantragen Sie die Renteninformation schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.
Hinweis: In der ersten Renteninformation ist zusätzlich der Versicherungsverlauf dargestellt. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.
Bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger halten Sie bitte immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin schnell Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten kann.
- die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
Keine.
Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation,
- wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
- wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Für einen Onlineantrag benötigen Sie
- für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
- ein Kartenlesegerät und
- einen Internetzugang.
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 07.11.2016 freigegeben.