Unsere Gemeinde
Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, dem Finanzamt die Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

Sie müssen das Finanzamt informieren über:
- Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
- Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
- Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
- Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
- Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

Kopien
- des Änderungsbeschlusses
- der Satzungsänderung
- des Stiftungsgeschäftes


Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 09.12.2016 freigegeben.