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Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen
Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
Hinweis: Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.
In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:
- Name und Anschrift
- Sitz
- Zweck
- Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
- Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
- Anerkennungsbehörde
Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Die Einsichtnahme kann nach formloser Anmeldung bei der Stiftungsbehörde beim jeweiligen Regierungspräsidium erfolgen.
Tipp: Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.
Auf den Seiten von "Stiftung online" finden Sie Register. In denen sind die im Regierungsbezirk eingetragenen Stiftungen teilweise nach Stiftungsnamen, Stiftungszweck und nach Stiftungssitz geordnet. Das Regierungspräsidium Stuttgart, das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Regierungspräsidium Freiburg und das Regierungspräsidium Tübingen bieten dies an.
Achtung: Es handelt sich dabei nicht um das Stiftungsverzeichnis. Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten nur Stiftungen, die dieser Art der Veröffentlichung zugestimmt haben.

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Stiftung befindet

Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.


Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.06.2015 freigegeben.