Unsere Gemeinde
Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen
Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.
Dazu gehören
- Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen oder
- kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung.
Als Träger müssen Sie die Landeszuwendungen vollständig dazu verwenden, um Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweiseIhre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Zuwendungsberechtigt sind:
- öffentliche Schulträger
- freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine, Sportvereine)
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 275,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.
Das Land gewährt für Betreuungsgruppen bei Grundschulkindern für die im Schuljahr 2014/2015 bestehenden Förderungen einen Bestandsschutz. Betreuungsgruppen für Grundschulkinder werden weiterhin wie im Schuljahr 2014/2015 gefördert, es sei denn eine Schule ist oder wird Ganztagsschule gemäß § 4 a SchG. Neue, zusätzliche Anträge auf Förderung des Landes sind ab dem Schuljahr 2015/2016 für Betreuungsgruppen für Grundschulkinder nicht mehr möglich. Im Bereich der weiterführenden Schulen können Sie neue Anträge für Betreuungsangebote stellen.
Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
das Regierungspräsidium
Voraussetzungen für die Zuwendung sind:
- Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
- Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
- Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
- Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden am Nachmittag bezuschusst werden.
- Die Betreuungszeit beginnt frühestens um 12:00 Uhr und endet spätestens um 17:30 Uhr.
- Die flexible Nachmittagsbetreuung muss im Rahmen des Gesamtbetreuungskonzeptes der Gemeinde erfolgen.
- Sie beantragen die Förderung nicht für eine Ganztagsschule nach § 4 a Schulgesetz.
ausgefülltes Antragsformular
keine
- Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich der Grundschulstufe der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- § 4a Schulgesetz (SchG) (Ganztagsschulen an Grundschulen sowie
den Grundstufen der Förderschulen)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.12.2016 freigegeben.