Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.
Dazu gehören
Als Träger müssen Sie die Landeszuwendungen vollständig dazu verwenden, um Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweiseIhre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Zuwendungsberechtigt sind:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 275,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.
Das Land gewährt für Betreuungsgruppen bei Grundschulkindern für die im Schuljahr 2014/2015 bestehenden Förderungen einen Bestandsschutz. Betreuungsgruppen für Grundschulkinder werden weiterhin wie im Schuljahr 2014/2015 gefördert, es sei denn eine Schule ist oder wird Ganztagsschule gemäß § 4 a SchG. Neue, zusätzliche Anträge auf Förderung des Landes sind ab dem Schuljahr 2015/2016 für Betreuungsgruppen für Grundschulkinder nicht mehr möglich. Im Bereich der weiterführenden Schulen können Sie neue Anträge für Betreuungsangebote stellen.
Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
das Regierungspräsidium
Voraussetzungen für die Zuwendung sind:
ausgefülltes Antragsformular
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.12.2016 freigegeben.