Unsere Gemeinde
Zuwendungen für verlässliche Grundschulen oder Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Schwerpunkt Lernen beantragen
Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten im Rahmen der verlässlichen Grundschule können Zuwendungen des Landes beantragen. Als Träger müssen Sie diese vollständig dazu verwenden, um
- Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
- Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Die Zuwendungen können erhalten:
- öffentliche Schulträger
- freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)
Betreungsgruppen mit Grundschülern welche keine Schüler einer Ganztagesschule nach § 4 a Schulgesetz sind, können Zuwendungen des Landes ausschließlich auf Grundlage des Bestandsschutzes im Förderumfang Stand Schuljahr 2014/2015 erhalten. Für Betreuungsgruppen mit Grundschülern können keine Zuwendungen des Landes für neue, zusätzliche Gruppen beantragt werden. Die Deckelung gilt auch für den Privatschulbereich.
Ausgenommen von der Förderung sind:
- Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten. Das gilt z. B. für Jugendbegleitung oder Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz.
- Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
- Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen nach § 4 a Schulgesetz
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 458,00 für jede betreute Wochenstunde.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.
Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
das Regierungspräsidium
Voraussetzungen für die Zuwendung sind:
- Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
- Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
- Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
- Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden bezuschusst werden. Der tägliche Zeitrahmen beträgt einschließlich Unterricht und Pausen bis zu sechs Stunden.
- Die Betreuungszeit endet spätestens um 14:00 Uhr.
ausgefülltes Antragsformular
keine
- Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundschulstufen der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung
- § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) (Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken)
- § 4 a Schulgesetz (SchG) (Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der Förderschulen)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.12.2016 freigegeben.