Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten im Rahmen der verlässlichen Grundschule können Zuwendungen des Landes beantragen. Als Träger müssen Sie diese vollständig dazu verwenden, um
Die Zuwendungen können erhalten:
Betreungsgruppen mit Grundschülern welche keine Schüler einer Ganztagesschule nach § 4 a Schulgesetz sind, können Zuwendungen des Landes ausschließlich auf Grundlage des Bestandsschutzes im Förderumfang Stand Schuljahr 2014/2015 erhalten. Für Betreuungsgruppen mit Grundschülern können keine Zuwendungen des Landes für neue, zusätzliche Gruppen beantragt werden. Die Deckelung gilt auch für den Privatschulbereich.
Ausgenommen von der Förderung sind:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 458,00 für jede betreute Wochenstunde.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.
Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
das Regierungspräsidium
Voraussetzungen für die Zuwendung sind:
ausgefülltes Antragsformular
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.12.2016 freigegeben.