Unsere Gemeinde
Aufgrabung einer Straße für Leitungsverlegung
Wenn Sie eine neue Leitung verlegen lassen (z.B. Strom, Gas, Telekommunikation) und dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Das Formular steht Ihnen, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, auch zum Download zur Verfügung.
Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten (z.B. die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind).
die Straßenbaubehörde
Straßenbaubehörde ist, je nach dem Ort, in dem die neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Leitungen werden im öffentlichen Straßenraum verlegt
- dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen
- Lageplan
- gegebenenfalls ein Plan, aus dem die Verkehrsführung an der Baustelle ersichtlich wird
- nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Je nach Satzung der Gemeinde fallen für die Erteilung der Genehmigung unterschiedliche Gebühren an.
Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen.