Unsere Gemeinde
Aufnahme von Spätaussiedlern
Das Verfahren auf Erteilung eines Aufnahmebescheids ist ein schriftliches Antragsverfahren, das grundsätzlich vor der Begründung des ständigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden muss.
Achtung: Sie müssen das Aufnahmeverfahren vom Herkunftsgebiet aus betreiben. Die Erteilung des Aufnahmebescheides ist grundsätzlich im Herkunftsgebiet abzuwarten.
Der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler kann vom Herkunftsgebiet aus
- über eine Deutsche Auslandsvertretung oder
- über in Deutschland lebende Verwandte oder sonstige Beauftragte als Bevollmächtigte
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt werden.
Antragsformulare sind über das BVA zu beziehen.
Während der Bearbeitung des Aufnahmeantrages erhalten Sie und Ihre Angehörigen eine Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes zur Teilnahme an einem Sprachtest. Dieser Aufforderung muss unbedingt Folge geleistet werden. Das Ergebnis des Sprachtests ist ausschlaggebend für die weitere Behandlung des Aufnahmeantrages.
Tipp: Nähere Informationen zum Verfahren auf Erteilung eines Aufnahmebescheids finden Sie auf den Internetseiten des BVA.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme nach Prüfung durch das BVA erfüllt, bestimmt dieses ein Bundesland, das für die Aufnahme des Antragstellers und gegebenenfalls der Familienangehörigen vorgesehen ist. Hierbei kann dem Wunsch auf Verteilung in ein bestimmtes Bundesland entsprochen werden.
Über den Eingang des Antrags und das ausgewählte Bundesland erhält der Antragsteller vom Bundesverwaltungsamt eine schriftliche Bestätigung.
Der Aufnahmebescheid darf erst nach Zustimmung des zur Aufnahme vorgesehenen Bundeslandes erteilt werden.
Das jeweilige Bundesland prüft dabei in eigener Zuständigkeit, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Spätaussiedler und gegebenenfalls der beantragten Einbeziehung von Familienangehörigen gegeben sind.
Erst wenn die Zustimmung und ein Aufnahmebescheid erteilt worden sind, kann die Ausreise erfolgen.
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten
- Erfüllung der Voraussetzungen als Spätaussiedler nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete
Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen. Der Antragsvordruck des Bundesverwaltungsamtes enthält darüber hinaus weitere Hinweise über erforderliche Unterlagen.
Die Entscheidung über die Erteilung eines Aufnahmebescheids ergeht gebührenfrei.
- § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Spätaussiedler)
- § 5 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Ausschluss)
- § 6 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Volkszugehörigkeit)
- § 26 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)(Aufnahmebescheid)
- § 27 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Anspruch)
- § 28 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Verfahren)