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Aufstiegslehrgang an der Führungsakademie
Der Aufstiegslehrgang ist ein wesentlicher Teil eines mehrstufigen Verfahrens, in dem besonders qualifizierte Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes in der Landesverwaltung für den Aufstieg in den höheren Dienst vorbereitet werden. Der zweiwöchige Lehrgang mit abschließender zweitägiger Prüfung wird von der Führungsakademie Baden-Württemberg durchgeführt.
Die Lehrgangsteilnehmenden sollen bestimmte, für eine Tätigkeit im höheren Dienst als wichtig erachtete soziale und problemlösende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und trainieren. Der Lehrgang endet mit einer Leistungsbewertung durch zwei Bewertungskommissionen aus je drei Personalreferenten der Ressorts.
Lernziele
Die Bediensteten sollen
- schwierige Sachverhalte in der verfügbaren Zeit erfassen, daraus folgende Probleme erkennen sowie die zur Lösung erforderlichen Informationen gewinnen und Lösungsvorschläge und -alternativen erarbeiten,
- unter Leistungs- und Zeitdruck systematisch organisieren,
- Arbeitsergebnisse und schwierige Sachverhalte mündlich und schriftlich in adäquatem Stil darstellen,
- Mitarbeitende angemessen führen und dabei auch schwierige Gespräche kooperativ und zielorientiert halten,
- verantwortlich und ergebnisorientiert Verhandlungen sowie Besprechungen leiten,
- Teams steuern,
- die Dienststelle gegenüber Dritten in verschiedenartigen Tätigkeitsbereichen sachgerecht vertreten können.

Die Führungsakademie plant entsprechend den Bedarfsangaben der Ressorts die Durchführung von Aufstiegslehrgängen. Die Auswahl der Kandidaten dieser Plätze erfolgt in jedem Ressort nach den dortigen Verfahrensregelungen.
Sobald feststeht, welche Bediensteten am Aufstiegslehrgang teilnehmen werden, meldet das Ressort diese der Führungsakademie. Die Führungsakademie teilt den gemeldeten Teilnehmenden dann die genauen Lehrgangsinformationen und das weitere Vorgehen mit.

die Führungsakademie Baden-Württemberg

Zielgruppe des Aufstiegslehrgangs (§ 22 LBG) sind Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes, die
- sich im Endamt ihrer bisherigen Laufbahn befinden (ist das Endamt ein Amt mit Amtszulage, so kann der Aufstieg auch aus dem Amt ohne Amtszulage erfolgen),
- sich in mindestens zwei unterschiedlichen Aufgabengebieten ihrer Laufbahn bewährt haben,
- seit mindestens einem Jahr erfolgreich überwiegend Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn wahrnehmen,
- nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen überdurchschnittlichen Leistungen für diese Laufbahn geeignet erscheinen und
- sich durch Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche, über ihre Vorbildung und die bisherige Laufbahnbefähigung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die ihnen die Wahrnehmung der Aufgaben der neuen Laufbahn ermöglichen.

Die Kosten für den Lehrgang mit anschließender Leistungsbewertung sowie die Reisekosten übernimmt Ihre Dienststelle, wenn Sie von dieser zum Aufstiegslehrgang entsandt wurden.
