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Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
Im Handelsregister finden Sie Informationen über dort eingetragene Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute. Es gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Rechtsverkehr wichtig sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das elektronisch geführt wird. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 4. Register und Rollen
- 2.Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
- 3. Gewerbe anmelden
- 3. Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- 3. Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- 3. Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- 3. Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 4. Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
Sie können den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen. Sprechen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vor, händigt sie Ihnen den Ausdruck sofort aus.
Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag dem betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Das Gericht übermittelt Ihnen die Ausdrucke auch elektronisch. Es verwendet bei der elektronischen Übermittlung amtlicher Ausdrucke eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz.
Hinweis: Die Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts übermittelt stets amtliche Ausdrucke (ähnlich wie eine beglaubigte Abschrift). Wenn Sie nur einen einfachen Ausdruck benötigen, müssen Sie darauf ausdrücklich hinweisen.
das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kaufleute oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Andere Amtsgerichte können auch Ausdrucke erteilen, wenn ihnen das zuständige Registergericht die Daten übermittelt.
Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine Datei, können Sie von Ihrem Computer im gemeinsamen Registerportal der Länder am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen.
Über eine Suchfunktion lassen sich alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dafür müssen Sie sich zuvor registrieren und es können Gebühren anfallen.
keine Angaben möglich
- für einfache Ausdrucke: 10 Euro
- für amtliche Ausdrucke: 18 Euro
bei elektronischer Übermittlung:
- für eine unbeglaubigte Datei: 5 Euro
- für eine beglaubigte Datei: 10 Euro