Unsere Gemeinde
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) ausüben möchten.
- 1. Register, Rollen und Verzeichnisse
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- 2.Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
- Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen
- 4. Register und Rollen
- 2.4. Qualifikationsnachweis
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- 3. Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Herunterladen zur Verfügung.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Gewerbezentralregister. Benötigen sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat
- Personalausweis oder Reisepass
- Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nicht deutschen Staatsangehörigen)
- wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)
13 Euro