Unsere Gemeinde
Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.


Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen, z.B.:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

